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19 Jahre lang hat ein Klagenfurter die Kärntner Fahne anlässlich des Landesfeiertags ausgerollt. Heuer wurde ihm dies von der Hausverwaltung untersagt.

19 Jahre lang hat ein Klagenfurter die Kärntner Fahne anlässlich des Landesfeiertags ausgerollt. Heuer wurde ihm dies von der Hausverwaltung untersagt.

Riesenaufregung um Kärntner Fahne anlässlich des 10. Oktobers

Ferdinand Pungartnig (80) hatte wie schon 19 Jahre zuvor auch in diesem Jahr wieder zum 10. Oktober (Kärntner Landesfeiertag) die Kärntner Fahne am Balkon seiner Klagenfurter Wohnung ausgerollt. Doch diesmal hatte plötzlich die Hausverwaltung etwas dagegen. 

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Erscheinungsbild wird beeinträchtigt

In einem Brief des Immobilienverwalters wird mit Konsequenzen gedroht, wenn Pungartnig die Fahne nicht entfernt. Begründung: 

Es ist allgemein nicht gestattet, an der Balkonbrüstung etwas anzubringen, da dies das äußere Erscheinungsbild der gesamten Liegenschaft beeinträchtigt. 

Mit der Fahne, so die Hausverwaltung, würde der Mieter auch die „schutzwürdigen Interessen“ der Nachbarn stören. Pungartnig zeigte sich gegenüber unzensuriert darüber verwundert, weil die darunterliegende Wohnung derzeit leer steht. 

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Bei Regenbogenfahne würden alle die „Gosch’n“ halten

Als der Klagenfurter seine Wut über diese Aufforderung der Hausverwaltung publik machte, kam Unterstützung aus dem Rathaus. Vizebürgermeister Patrick Jonke machte in einem gemeinsamen Video mit Ferdinand Pungartnig auf die Wichtigkeit des 10. Oktobers aufmerksam und sagte, für ihn sei es unverständlich, dass man das Aufhängen der Kärntner Fahne verbieten wolle. 

Pungartnig meinte: „Hätte ich die Regenbogenfahne ausgerollt, würden alle die Gosch’n halten!“ 

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Volksabstimmung über Verbleib in Österreich

Die Volksabstimmung in Kärnten am 10. Oktober 1920 erfolgte infolge des Vertrags von Saint-Germain. Die Bevölkerung im Südosten Kärntens stimmte darüber ab, ob sie Teil der Republik Österreich oder des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen werden wolle. Die Mehrheit entschied sich für Österreich. 

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