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Werden Lokale und Geschäfte mehrere Monate geschlossen bleiben?

19. März 2020 / 19:41 Uhr

Will die Regierung unser Leben bis zum 2. September einschränken?

Krone.at titelte heute, Donnerstag: Anschober schätzt: Anti-Corona-Maßnahmen „wohl monatelang nötig“. Was wird monatelang nötig sein und bis zu welchem Zeitpunkt könnte das sein?

“Peak” am 23. Mai mit zwei Millionen Infizierten

Die TU-Wien stellte eine Modellrechnung auf, wie sich die Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2), der die Atemwegserkrankung Covid-19 auslösen kann, durch verschiedene Maßnahmen verzögern lässt. So ist deren Einschätzung, dass es ohne Einschränkungen der sozialen Kontakte zum sogenannten “peak”, also der Tag, an dem es die meisten Infizierten gibt, am 23. Mai 2020 kommen würde – mit in Summe zwei Millionen Corona-Infizierten. Gänzlich ohne Infizierte würde Österreich dann bereits Ende August sein.

Verzögerung der Spitze bis 2. September?

Bei einer Einschränkung um lediglich zehn Prozent weniger Sozialkontakte käme der Höhepunkt am 9. Juni 2020 mit 1,2 Millionen Infizierten und ein völliges Aus mit 1. Oktober. Das derzeit offensichtlich von der österreichischen Bundesregierung angestrebte Modell ist jenes, mit zumindest 25 Prozent weniger Sozialkontakten. Da würde allerdings die Spitze erst am 2. September erreicht sein, mit immerhin auch 360.000 an Corona infizierten Menschen. Ein Rückgang auf Null wäre bei diesem Modell erst in einem Jahr, am 1. April 2021, erreicht.

Täglich neue Einschränkungen – aber nicht einheitlich

Derzeit gibt es seitens der Regierungsspitzen nur Andeutungen und beinahe täglich verschärfte Maßnahmen. So wurde heute zwar eine Park- und Spielplatzschließung noch dementiert, in Wien jedoch werden Menschen bereits von der Polizei aus den Parks vertrieben. Tirol steht bereits vollständig unter Quarantäne, was bedeutet, dass der eigene Ort – außer in besonderen Ausnahmefällen – nicht mehr verlassen werden darf. Die grüne Justizministerin Alma Zadić will sogar, dass Scheidungskinder wegen der Coronakrise nur beim betreuenden Elternteil bleiben dürfen.

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