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Peter Pilz

Ohne die Immunität als Nationalratsabgeordneter droht Peter Pilz nun eine Prozessflut.

25. Oktober 2019 / 11:54 Uhr

Nach Nationalrats-Aus: Neuer „Arbeitsplatz“ des Grünen-Spalters wird der Gerichtssaal

Dem Langzeit-Abgeordneten Peter Pilz droht nach seinem unfreiwilligen Abschied aus dem Parlament juridisches Ungemach. Jetzt nicht mehr durch Immunität als Abgeordneter geschützt, werden zahlreiche Prozesse fortgesetzt.

Chronische Gastritis – sonst Prozessflut

Schon im Juni dieses Jahres schrieb unzensuriert: „Peter Pilz kann nur noch chronische Gastritis vor Prozessflut nach Politiker-Aus retten“. Dieser Titel nahm Bezug auf einen Vorfall im Juni 2018, als Peter Pilz – angeblich wegen „Bauchwehs“ – einen „Üble-Nachrede“-Prozess am Landesgericht St. Pölten platzen ließ. Eine wieder aufgeflammte Gastritis hatte dem Vernehmen nach verhindert, dass der zu diesem Zeitpunkt nicht durch Immunität geschützte Politiker im Gerichtssaal erschien.

“Wunderheilung” und Einzug ins Parlament

Nur wenige Stunden später aber die “Wunderheilung”: Gesund und munter verkündete Pilz in einer Pressekonferenz, wieder ins Parlament einzuziehen. Mit der Übernahme des politischen Mandats ging nicht nur ein fettes Abgeordneten-Gehalt einher, sondern auch ein gewisser Schutz vor Strafverfolgung.

Heikle Verfahren stehen an

Allerdings schiebt Immunität Verfahren nur auf, und während der Tätigkeit im Nationalrat greift keine Verjährung. So muss Pilz – nachdem ihn auch Werner Kogler von den Grünen hängen ließ und eine Wiedervereinigung mit der Liste Jetzt ausschloss – in den Gerichtssaal, statt ins Parlament. Denn heikle Verfahren stehen an:

• Bereits im November muss sich Pilz am Landesgericht St. Pölten einfinden. Denn da wird der Prozess, bei dem sich der ehemalige Nationalratsabgeordnete wegen übler Nachrede an Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter verantworten muss, fortgesetzt.

• Die Beamten des Bundesamtes für Asyl zeigten Pilz an, weil er sie in einem Facebook-Video zu einem Abschiebefall des „amtlichen Mordversuchs“ beschuldigt hatte. Klagsgrund ist ebenfalls „üble Nachrede“.

Versuchter Mandatskauf und Veröffentlichung geheimer Akten

• Am 1. Juni 2018 ging beim Verfassungsgerichtshof eine weitere Anzeige gegen Pilz wegen „versuchten Mandatskaufs“ in der Causa Martha Bißmann ein. Pilz soll versucht haben, sie mit Aussicht auf einen gut honorierten Posten in der Liste Pilz dazu zu bewegen, ihr Nationalrats-Mandat (an ihn) abzugeben.

• Auch in den Causae „Ekis“ und „Natascha Kampusch“ droht Pilz Ungemach wegen angeblich verbotener Veröffentlichung aus geheimen Akten. Ein entsprechender Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft ging bereits ans Justizministerium.

Luxus der alten Politikerpension und billige Gemeindewohnung

Wird sich Peter Pilz die vielen Prozesse finanziell überhaupt leisten können? Eher schon, denn um den 65-Jährigen, der noch den Luxus der alten, lukrativen Politikerpension genießt und zudem eine billige Gemeindewohnung in Wien-Kaisermühlen sein Zuhause nennen darf, braucht sich dahingehend niemand Sorgen machen…

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