Für Vizekanzler Werner Kogler ist das neue Gesetz ein „historischer, grüner Erfolg“ – und es hagelt Kritik.

5. Oktober 2023 / 16:19 Uhr

Viel Kritik am schwarz-grünen Informationsfreiheitsgesetz

Es ist ein Produkt unserer Zeit: Man nennt es „Fortschritt“, aber sein Inhalt geht den gegenteiligen Weg.

„Grüner Erfolg“

So aktuell beim schwarz-grünen Informationsfreiheitsgesetz von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Für die Grünen ist es ein „historischer, grüner Erfolg“.

Das Gesetz braucht die Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat – ein klares Zeichen, wie weitreichend die Eingriffe sind. Dafür reicht die einfache Mehrheit nicht. ÖVP und Grüne brauchen also die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ.

FPÖ klar dagegen

Die FPÖ hat bereits klargestellt: mit ihr nicht. FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst dazu:

Der heute präsentierte Entwurf ist in Wahrheit ein Rückschritt zu der bisher bekannten Version.

Verschlechterung zum ersten Entwurf

Denn die ursprünglich geplante „Cooling off Phase“, also das Zeit-Intervall, während der die Unvereinbarkeit gilt, für Höchstrichterposten ist weggefallen. Auch ist die Möglichkeit weg, dass der Rechnungshof Unternehmen schon ab einer 25-prozentigen Beteiligung der öffentlichen Hand prüfen kann. Fürst kommt zu dem Schluss:

Hier hat die ÖVP die Grünen nach Strich und Faden über den Tisch gezogen.

„Kniefall vor schwarzen Ortskaisern“

Das Gesetz sieht weiters vor, dass nur Gemeinden ab 5.000 Einwohnern proaktiv Veröffentlichungen machen müssen. Ein „Kniefall vor den vielen ÖVP-Bürgermeistern“, so Fürst:

Damit können diese Ortskaiser – wie zum Beispiel der ÖVP-Bürgermeister Alfred Riedl in Grafenwörth – auch weiterhin nach Belieben schalten und walten.

Sie müssen zwar Auskunft erteilen, aber eben nur auf konkrete Anfrage einzelner Bürger.

SPÖ sieht „Verbesserungsbedarf“

Auch die SPÖ ist nicht zufrieden. Verfassungssprecher Jörg Leichtfried sieht „Verbesserungsbedarf“.

Ebenso wie die FPÖ kritisieren die Roten, dass es im vorliegenden Entwurf sogar zu Verschlechterungen gegenüber der jetzt schon geltenden Rechtslage kommt. Denn bisher mussten auf Verlangen alle Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlicht werden, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben worden waren, solange nicht unter bestimmten Umständen Geheimhaltung geboten war. Das fällt jetzt für alle Gemeinden unter 5.000 Einwohnern komplett weg.

Kritik auch von anderen Seiten

Aber auch von anderer Seite kommt Kritik. Etwa vom Städtebund, der sich vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand fürchtet. Davor hat auch die Industriellenvereinigung Angst, denn es kommt durch das schwarz-grüne Gesetz zu einer Doppelbelastung für bereits der Rechnungshofkontrolle unterliegende Unternehmen – eine überflüssige administrative Mehrbelastung.

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