Eine Anfrage von FPÖ-Politiker Christian Ragger offenbart, dass zu Unrecht angeklagte Bürger auf ihren Verteidigungskosten meist sitzen bleiben.

14. Mai 2023 / 16:10 Uhr

Zu Unrecht beschuldigt: Freispruch und trotzdem ruiniert – Gesetzesreparatur in Arbeit

Man liest immer wieder in den Medien von Ermittlungen oder Anklagen durch die Staatsanwaltschaften. Vor allem dann, wenn es um einen „Polit-Promi“ geht. Der Tatverdächtige hat freilich das Recht sich zu wehren und beauftragt einen oder mehrere Rechtsanwälte. Und die kosten naturgemäß Geld. Geld, von dem der Großteil nicht ersetzt wird, wenn das Verfahren eingestellt wird oder die Richter im Falle einer Anklage rechtskräftig den Freispruch verkünden.

Mehr als 36.000 Freisprüche

FPÖ-Politiker Christian Ragger, von Beruf Rechtsanwalt, hat anlassbezogen eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Alma Zadić (Grüne) eingebracht. Ihre Beantwortung offenbart erstaunliche Daten. Im Zeitraum 2019 bis zum 28. Februar 2023 gab es 36.394 Freisprüche und 650.860 Einstellungen des Verfahrens. Über zwei Milliarden Euro hat dabei der Bund an Verteidigungskosten ersetzen müssen.

Bund zahlt maximal 10.000 Euro

Eine ziemlich hohe Summe – trotz Obergrenzen. Muss sich ein Beklagter in einem Verfahren vor einem Landesgericht als Geschworenengericht verantworten und hat vielleicht 100.000 Euro an Kosten an seinen Verteidiger zu bezahlen, so bleibt er zum Großteil auf diesen auch sitzen. Auch dann, wenn es einen Freispruch gibt. Denn in solch einem Verfahren zahlt der Bund generell nur 10.000 Euro. Bei einem Schöffengericht sind es 5.000 Euro. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Bund keine Verteidigungskosten in Ermittlungsverfahren ersetzen muss.

Denunzierte Bürger ruiniert

Derzeit werden in der schwarz-grünen Bundesregierung Gespräche zur Erhöhung des Kostenersatzes sowie die Ausweitung auf sämtliche Einstellungen von Ermittlungsverfahren geführt. Nach vorläufigen Schätzungen ist je nach Ausgestaltung mit einem zusätzlichen Mittelbedarf im dreistelligen Millionenbereich zu rechnen.

Zu Recht. Denn es geht um Verfahren, in denen ein offensichtlich unbescholtener Bürger vor den Kadi gezerrt wird. Am Ende winkt zwar der Freispruch, aber ruiniert ist er trotzdem. Heutzutage auch ein Mittel, um politisch Andersdenkende aus dem Rennen zu nehmen.

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