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Hundeführer W. wartet seit einem Jahr auf ein ordnungsgemäßes Dienstzeugnis des Innenministeriums. Er beschwerte sich bei Volksanwalt Christoph Luisser.

Hundeführer W. wartet seit einem Jahr auf ein ordnungsgemäßes Dienstzeugnis des Innenministeriums. Er beschwerte sich bei Volksanwalt Christoph Luisser.

ÖVP-geführtes Innenministerium verweigerte Ex-Mitarbeiter ein Jahr lang ein Dienstzeugnis

Ein Fall der Volksanwaltschaft sorgt für Kopfschütteln. Einem Polizeidienst-Hundeführer, der sich selbstständig machte, wurde vom ÖVP-geführten Innenministerium ein Jahr lang das Dienstzeugnis verweigert. Erst als Volksanwalt Christoph Luisser aktiv wurde und die Sache in die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ brachte, kam Bewegung in die Angelegenheit. 

Resetarits zeigte sich verwundert

Der Moderator der Sendung „Bürgeranwalt“, Peter Resetarits, brachte zu Beginn gleich seine Verwunderung zum Ausdruck:

Was wir in dieser Sendung seit vielen Jahren erleben, ist Folgendes: Die Volksanwaltschaft stellt uns einen Beschwerdefall für eine öffentliche Diskussion vor, wir beginnen zu recherchieren, reden mit den Beschwerdeführern, konfrontieren die kritisierten Behörden mit der Kritik, legen einen Sendungstermin fest und ein paar Tage vor der Sendung gibt’s dann plötzlich in einem lange schwelenden Konflikt eine Lösung. 

Ein Dienstzeugnis mit Lücken

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Dies sei nun auch im Fall von Herrn W. so gewesen. Doch das Ergebnis ist halbherzig. Das Dienstzeugnis wurde kurz vor der ORF-Sendung zwar ausgestellt, doch darin seien nicht alle Tätigkeiten beschrieben worden, ärgert sich Volksanwalt Luisser. Die österreichische Rechtslage sollte auch dem Innenministerium bekannt sein, sagte der Volksanwalt gegenüber unzensuriert. Wörtlich meinte er:

Ich fordere die Ausstellung einer inhaltlich umfassenden Bestätigung, die sämtliche Leistungen abbildet, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Von der Polizei in die Selbständigkeit

Herr W., der seit 15 Jahren bei der Wiener Polizei beschäftigt war, zuletzt bei der Diensthundestaffel als Landes-Ausbildungsleiter-Stellvertreter, quittierte seinen Dienst im Jahr 2023 und machte sich in seinem Beruf selbständig. In seiner neuen Tätigkeit bildet er nicht nur Hundeführer für Spezialeinsätze aus, sondern er trainiert auch Hunde fürs Aufspüren von Sprengstoff oder Drogen. Für einen Auftrag wäre ein ordnungsgemäßes Dienstzeugnis erforderlich gewesen, das ihm aber verweigert wurde – mit der Ausrede: Seine ausgeübte Stelle als Landes-Ausbildungsleiter-Stellvertreter in der Diensthundestaffel sei nicht „systemisiert“ gewesen. 

Das Innenministerium schickte im Übrigen keinen Vertreter zur Sendung „Bürgeranwalt“, um das Versäumnis zu erklären. Volksanwalt Luisser will nun dranbleiben, um sicherzustellen, dass Herrn W. nun doch noch ein „ordnungsgemäßes“ Dienstzeugnis ausgestellt wird. 

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