Bundeskanzler Christian Stocker hat beim gestrigen Europäischen Rat einem Vorgehen zugestimmt, das langfristig auf eine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen in der Europäischen Union hinauslaufen kann. Betroffen wäre auch die Sanktionspolitik. Wenige Tage zuvor hatte die FPÖ im EU-Hauptausschuss des Nationalrats einen entsprechenden Antrag eingebracht, der sich gegen diese Vorgehensweise ausgesprochen hat – er wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.
Europäischer Rat nimmt Kommissionsvorstoß auf
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wird die Kommissionsmitteilung „Bereit für eine größere Union“ ausdrücklich aufgegriffen. Darin geht es unter anderem um die Ersetzung der Einstimmigkeit durch Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit. Der Europäische Rat nahm die Mitteilung zur Kenntnis und forderte den Rat auf, die Arbeit auf Grundlage dieser Analyse weiterzuführen.
Damit ist die Einstimmigkeit allerdings noch nicht unmittelbar abgeschafft. Die Kommission beschreibt in ihrer Mitteilung, dass die Aktivierung der sogenannten Überleitungsklauseln selbst Einstimmigkeit voraussetzt. Erst danach könnten in bestimmten Bereichen Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden. Eine einzelne Regierung könnte Vorhaben dann nicht mehr durch ein Veto stoppen.
Sanktionen ausdrücklich unter den betroffenen Bereichen
Besonders weitreichend wäre eine solche Änderung für die Außen- und Sicherheitspolitik. Zu den Bereichen, in denen die Kommission eine stärkere Nutzung qualifizierter Mehrheiten anregt, zählen Sanktionen, Menschenrechte und zivile Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Gerade bei Sanktionen würde sich das Entscheidungsverfahren damit grundlegend verändern: Derzeit gilt in diesem Bereich grundsätzlich die Einstimmigkeit.
Die Kommissionsmitteilung nennt daneben unter anderem Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie Fragen des Sozialschutzes. Auch bei Abkommen mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen soll die qualifizierte Mehrheit stärker zum Standard werden, sofern es sich um nicht bindende Vereinbarungen handelt. Die Kommission will dafür geeignete Initiativen ermitteln.
FPÖ-Antrag im Hauptausschuss abgelehnt
Die FPÖ hatte den Vorstoß bereits am Freitag im EU-Hauptausschuss des Parlaments zum Thema gemacht. Die freiheitliche Abgeordnete Susanne Fürst brachte einen Antrag ein, der sich mit der geplanten Aufweichung des Einstimmigkeitsprinzips befasste. Der Antrag wurde von den übrigen Parteien abgelehnt. Nun stimmte der Bundeskanzler auf europäischer Ebene Schlussfolgerungen zu, in denen die weitere Arbeit an dem Kommissionsvorstoß verlangt wird.
Die Kommission verweist in ihrer Mitteilung auch auf weitere Möglichkeiten, Blockaden zu umgehen. Dazu zählt die verstärkte Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten. Als Beispiele werden die Europäische Staatsanwaltschaft und das Ukraine Support Loan 2026/27 genannt. Außerdem sollen Verfahren beschleunigt und gemischte Abkommen nach Möglichkeit vermieden werden.
Entscheidung noch nicht gefallen
Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sind damit noch kein Beschluss zur generellen Abschaffung der Einstimmigkeit. Sie geben jedoch die politische Richtung vor und beauftragen den Rat, die Vorschläge weiterzuverfolgen. Für Österreich ist entscheidend, ob die Bundesregierung einer späteren Aktivierung der Überleitungsklauseln zustimmt. Eine solche Zustimmung würde insbesondere in der Sanktionspolitik die bisherige Möglichkeit Wiens, Entscheidungen zu verhindern, erheblich einschränken.
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