24.510 Anzeigen – das ist die Bilanz von vier Wochen Covid-19-Maßnahmengesetz. Seit Inkrafttreten der Freiheitsbeschränkungen und Verhaltensbestimmungen am 16. März wurden also fast viermal so viele Österreicher bestraft als es Corona-Infizierte gibt.
Ab jetzt heißt es vermehrt: Sofort zahlen
Seit Karsamstag darf die Polizei Organstrafmandate bei fehlendem Nasen- und Mundschutz in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln ausstellen. Während die Anzeigen dem Bürger einen Rechtsweg als Ausweg lassen, ist das bei Organstrafmandaten zumindest schwieriger. Werden sie nicht sofort bezahlt, droht eine Anzeige. Diese kann dann am Rechtsweg beeinsprucht werden. Derzeit muss man 25 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht bezahlen und 50 Euro für das Unterschreiten des Ein-Meter-Sicherheitsabstands zu haushaltsfremden Personen!
Das hat sich dann am Osterwochenende für den aktuellen Polizeistaat gleich gelohnt. Allein an diesem verlängerten Wochenende wurden 380 Organstrafverfügungen ausgestellt und 2.246 Anzeigen eingebracht. Damit gab es mehr Abmahnungen als am Wochenende zuvor, wo es zwar mit 2.295 mehr Anzeigen gab, aber keine Organstrafmandate. Auch erlaubt die neue Verordnung der Exekutive, Kontrollen in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen.
Vergleich zu Infizierten
Demgegenüber stehen aktuell 6.552 offiziell mit Covid-19 Infizierte, wovon 1.002 eine stationäre Behandlung benötigen, 243 eine intensivmedizinische. Auf einen Akutfall kommen also 100 Strafmandate wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz. Bringt auch Geld…