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Die abscheulichen Vorwürfe der ÖVP hätten in einem seriösen politischen Wettbewerb nichts verloren, sagten Christian Hafenecker und Susanne Fürst in der heutigen Pressekonferenz.

6. Mai 2024 / 12:41 Uhr

„Da hört sich der Spaß auf“: Strafrechtliche Folgen für ÖVP-Schmutzkübel-Kampagne

Dass die ÖVP-Abgeordnete Corinna Scharzenberger, selbst Juristin, FPÖ-Chef Herbert Kickl in die Nähe von Kindesmissbrauchs-Darstellungen gebracht habe und ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker Unterlagen aus Akten hergezeigt hat, die er nicht hätte besitzen dürfen, hat nun strafrechtliche Folgen für die beiden Politiker.

Im ÖVP-Wahlkampfausschuss werden rechtliche Regeln verletzt

„Da hört sich der Spaß auf“, sagte Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst (FPÖ) heute, Montag, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in Wien. Man würde sich in der FPÖ gut überlegen, „ob wir strafrechtliche Schritte setzen“, so Fürst. Es gebe aber Schranken, „und wenn diese niedergerissen werden, dann müssen wir uns entschieden wehren“. Im reinen Wahlkampfausschuss der ÖVP würden rechtliche Regeln massiv verletzt, „wie wir sie noch nie erlebt haben“.

“Rechtswidrige Mittel der alleruntersten Schublade”

Laut Fürst habe die ÖVP für ihren völlig diffusen „Rot-Blauen Machtmissbrauchs-U-Ausschuss“ kaum einen verwertbaren Stoff in der Regierungszeit der Freiheitlichen gefunden, weshalb diese zu offen rechtswidrigen Mitteln der alleruntersten Schublade gegriffen habe. Zwei strafrechtliche Anzeigen sind nun die Folge dieser mutmaßlichen ÖVP-Vergehen.

Nähe zu Kindesmissbrauchs-Darstellungen

Konkret, so Fürst, wollte die ÖVP FPÖ-Bundesparteiobmann Kickl eine Nähe zu Kindesmissbrauchs-Darstellungen unterstellen. Daher auch die erste Anzeige nach Paragraph 293 Strafgesetzbuch (Fälschung eines Beweismittels). Dabei handelt es sich um die Herstellung eines falschen Beweismittels beziehungsweise die Verfälschung eines echten Beweismittels, mit dem Zweck, es im U-Ausschuss herzuzeigen, zu verwenden und damit auch falsche Schlussfolgerungen zu provozieren.

Anzeigen auf kinderpornografischen Seiten

Die Anzeige richtete sich gegen die ÖVP-Abgeordnete Scharzenberger, die auch Mitglied im U-Ausschuss ist. Sie habe, so Fürst, bei der Befragung Kickls im U-Ausschuss die Behauptung aufgestellt, dass er als ehemaliger Innenminister Medienanzeigen auf kinderpornografischen Seiten schalten lassen hatte oder dies zumindest, wenn schon nicht selbst angeordnet, nicht unterbunden habe. Und dafür hätte Kickl die Verantwortung zu tragen.

Auszug aus Standard-Artikel als Beweismittel

Als „Beweismittel“ legte Scharzenberger einen Auszug eines Standard-Artikels vor. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker hat daraufhin dem U-Ausschuss den vollständigen Artikel des Standard vorgelegt, in dem zu lesen war:

Allerdings kann das Innenministerium nichts für die Platzierung dieser Werbung, weil dies über das Google-Netzwerk platziert wird.

Abscheulicher Vorwurf im politischen Wettbewerb

Sie hoffe, sagte Fürst weiter, dass die Kollegin Scharzenberger hier gutgläubig vorgegangen sei. Allerdings widerspreche ihr Handeln jeder Lebenserfahrung, und man dürfe von einer Juristin verlangen können, dass sie einen ganzen Zeitungsartikel auch vollständig lesen kann. Bei so einem abscheulichen Vorwurf höre sich nicht nur der Spaß, sondern auch jeder politische Wettbewerb auf.

Unbefugte Akten-Weitergabe

Die zweite Anzeige wird gegen ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker “und Konsorten” eingebracht. Es gehe hier, so Fürst, um eine – „aus unserer Sicht“ – unbefugte Akten-Weitergabe und Veröffentlichung von Informationen, die man nicht besitzen hätte dürfen.

Bereits am 8. April habe ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger bei einer Pressekonferenz im Zusammenhang mit Spionage-Vorwürfen rund um den ehemaligen BVT-Mitarbeiter Egisto Ott ein Organigramm hergezeigt, das aus einem Akt stamme, den die ÖVP am 8. April keinesfalls besitzen hätte dürfen. Am 12. April habe dann ÖVP-Generalsekretär Stocker Bezug auf dieses Organigramm genommen. Die hier der Öffentlichkeit preisgegebenen Informationen seien aber erst nach der ÖVP-Präsentation in den U-Ausschuss geliefert worden. Das sei, sagte Fürst, der früheste Zeitpunkt gewesen, an dem man über diese Akten verfügen hätte dürfen.

Daten-Leck im Innenministerium

Hier stelle sich die dringende Frage, woher die ÖVP diese Akten bekommen habe und ob es hier einen direkten Informationsfluss von Innenministerium direkt zur ÖVP gebe. Das müsse, so Fürst, dringend überprüft werden. FPÖ-Generalsekretär Hafenecker sprach in diesem Zusammenhang von einem „massiven Leak von Seiten des Innenministeriums“.

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