Beate Meinl-Reisinger

Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger empörte sich über einen Kritiker, der sie unter anderem als “Schandfleck” bezeichnet hatte – die gekränkte Ministerin klagte dagegen und verlor.

21. Juli 2026 / 16:39 Uhr

Meinl-Reisinger muss sich “Schandfleck” und “Unmensch” nennen lassen

Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger muss hinnehmen, öffentlich als “Schandfleck” und “Unmensch” bezeichnet worden zu sein. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen entschied heute, Dienstag, zugunsten des Aktivisten und YouTubers Rafael Eisler. Der Vorwurf der Beleidigung sowie der üblen Nachrede wurde rechtskräftig verworfen.

Meinl-Reisingers Gaza-Politik kritisiert

Aus Sicht des Gerichts äußerte Eisler seine Kritik im Kontext der Nahostpolitik der Ministerin. Hintergrund war ihre Haltung zum Gaza-Konflikt, insbesondere das Ausbleiben klarer Forderungen nach Sanktionen gegen Israel. Eisler, der unter dem Namen “VeniCraft” einen YouTube-Kanal mit rund 428.000 Abonnenten betreibt, hatte dabei auch eine Abwandlung ihres Namens verwendet und sie als “Beate Völkermord-Reiniger” bezeichnet.

Keine “bloße Beschimpfung”

Der Richter sah darin eine noch zulässige Form politischer Kritik. Es handle sich nicht um “bloße Beschimpfung”. Vielmehr habe Eisler das politische Handeln der Ministerin bewertet. Zudem betonte das Gericht: “Die Grenzen von zulässiger Kritik reichen bei Spitzenpolitikern deutlich weiter als bei der durchschnittlichen Bevölkerung”.

“Meinl-Reisinger schweigt zum Völkermord”

Die Verteidigung argumentierte, die Aussagen hätten sich auf Meinl-Reisingers Untätigkeit bezogen. Konkret sei ihr “Nicht-Handeln, ihr Schweigen” Anlass für die Kritik gewesen. In diesem Zusammenhang erklärte die Anwältin Astrid Wagner, die sich selbst in der Pro-Palästina-Bewegung engagiert, die Ministerin “schweigt zum Völkermord”.

Diversion für verhetzende Montage

Ein weiterer Punkt der Anklage wurde nicht durch ein Urteil entschieden, sondern diversionell geregelt. Dabei ging es um eine von Eisler erstellte Bildmontage, in der die israelische Flagge mit sich ausbreitenden Krebszellen verglichen wurde. Die Staatsanwaltschaft sah darin den Tatbestand der Verhetzung. Die Verteidigung hielt dagegen, es handle sich um “Kritik am israelischen Staat” beziehungsweise “an der rechtsextremen israelischen Regierung”. Zudem wurde behauptet, Israel betreibe “eine territoriale Erweiterung, die gewaltsam stattfindet”.

Eisler selbst räumte ein, seine Wortwahl sei möglicherweise “grenzwertig, vielleicht überspitzt” gewesen. Dennoch betonte er: “Ich sehe aber nicht ein, dass das Verhetzung ist. Ich sehe nicht, dass der Tatbestand erfüllt ist.” Weiter erklärte er, ihm sei “nicht klar, wie ich das anders ausdrücken hätte sollen.” Auf die Nachfrage des Richters – “Finden’s das nicht a bissl exzessiv?” – antwortete er: “Nein, nicht wirklich.”

Keine Vorstrafe für Israel-Kritiker

Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung und Rücksprache mit seiner Anwältin zeigte sich Eisler schließlich kompromissbereit. Er erklärte: “Meine Intention war es nicht, Menschen mit Krebszellen gleichzusetzen”.

Das Gericht sah damit die Voraussetzungen für eine Diversion als gegeben an. Eine strafrechtliche Verurteilung blieb ihm somit erspart. Allerdings wurde ihm eine zweijährige Probezeit auferlegt. Zusätzlich ist er verpflichtet, beim Verein Neustart am Programm “Dialog gegen Hass” teilzunehmen. Diese Auflage wurde von einigen anwesenden Unterstützern mit Gelächter aufgenommen. Darüber hinaus muss Eisler 250 Euro an Verfahrenskosten zahlen.

Die Entscheidung ist endgültig. Noch im Gerichtssaal verzichtete die Staatsanwältin auf Rechtsmittel.

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