57 Terrorverdächtige befanden sich mit Stichtag 1. Jänner 2020 in Österreich in Haft. Das geht aus einer Anfragebeantwortung an den freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch – er ist von Beruf Justizwachebeamter – hervor. Wörtlich heißt es:
Mit Stichtag1. Jänner 2020 sind gemäß §§ 278b, 278c, 278d, 278e, 278f und 278g sowie § 282a StGB insgesamt 57 Personen (davon vier weibliche) in Haft.
Wer es genau wissen will, wofür die einzelnen Straftatbestände stehen, kann die entsprechenden Verweise hier nachlesen:
§ 278b StGB Terroristische Vereinigung
§ 278c StGB Terroristische Straftaten
§ 278d StGB Terrorismusfinanzierung
§ 278e StGB Ausbildung für terroristische Zwecke
§ 278f StGB Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat
§ 278g StGB Reisen für terroristische Zwecke
§ 282a StGB Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten
IS-Anhänger zweimal in Haft
Hintergrund der Anfrage waren Informationen zu einem Tschetschenen, der zweimal versuchte, sich von Österreich in das Herrschaftsgebiet des Islamischen Staats (IS) zu begeben und deshalb auch zu Haftstrafen verurteilt wurde.
Im Zuge seiner Haft im Jahr 2015 soll er versucht haben, Insassen vom IS zu überzeugen, weshalb er von der Justizanstalt Stein zur Anstalt in Wien Simmering überstellt wurde. Nach seiner vorzeitigen Entlassung wollte er offenbar mit einem gefälschten Pass nach Syrien zum Islamischen Staat reisen, wofür er wieder im Gefängnis landete.
Anschläge in Österreich geplant
Medienberichten zu Folge soll der Tschetschene in der neuerlichen Haft Anschläge auf dem Wiener Christkindlmarkt und auch weitere Anschläge in Salzburg und anderen europäischen Ländern geplant haben. Er soll auch Komplizen gehabt haben. Der Insasse wurde daher am 29.Oktober 2019 von der Justizanstalt Hirtenberg in die Justizanstalt Stein überstellt. Er wird seitdem – aufgrund der für die Überstellung maßgeblichen Gründe – unbeschäftigt im Sicherheitsvollzug angehalten.
Seit 5. Dezember 2019 wird er durchgehend in Einzelhaft gehalten und regelmäßigen Kontrollen (Haftraumvisitationen, Personendurchsuchungen, etc.) unterzogen.
Um Planungen eines Terrorverdächtigen zu verhindern wurden folgende Maßnahmen gesetzt:
- vermehrte Haftraumkontrollen
- Einzelunterbringung im Sinne der gesetzlichen Möglichkeiten
- Kontakte mit dem Verein DERAD
- allfällige Trennung von Terrorverdächtigen
- vermehrte Betreuungsangebote
72 Jihad-Rückkehrer bekannt
Wenngleich sich 57 Personen, die aufgrund einer Straftat, die mit Terrorismus zusammenhängt, in Haft befinden, darf an die Anfragebeantwortung aufgrund einer Anfrage des freiheitlichen Sicherheitssprechers Hannes Amesbauer erinnert werden.
Den Sicherheitsbehörden sind mit Stand vom 13. Jänner 2020 72 Jihad-Rückkehrer, die sich derzeit in Österreich aufhalten, bekannt. Unter diesen befinden sich 26 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Laut Medienberichten sollen sogar noch mehr in Österreich leben.
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Alle zurückgekehrten Personen wurden und werden den zuständigen Staatsanwaltschaften wegen Verdachtes gemäß §§ 278b ff Strafgesetzbuch angezeigt.
Offenbar heißt das, dass die Personen nicht automatisch in Untersuchungshaft genommen werden. Die FPÖ sprach sich zuletzt (Klubobmann Herbert Kickl) für die Internierung der gefährlichen Rückkehrer aus. Lausch will in einer parlamentarischen Anfrage außerdem wissen, warum zwei Terrorverdächtige mangels Vorliegen eines dringenden Tatverdachts aus der Untersuchungshaft entlassen wurden.
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