Übergangs-Innenminister Wolfgang Peschorn hat bekanntlich drei parlamentarische Anfragen der FPÖ nicht beantwortet. Nun will er doch einlenken und die Anfragen beantworten, nachdem Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) entsprechend Druck machte. Auch die FPÖ hatte angekündigt, die Causa entsprechend in einer Präsidiale thematisieren zu wollen.
Peschorns Antwort verblüfft jedenfalls. Schriftlich heißt es:
Diese Auffassung steht im Widerspruch zum Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung und zur Höchstpersönlichkeit der Ausübung des Interpellationsrechts. Da Sie als Präsident des Nationalrates meiner ausführlich dargelegten Rechtsauffassung nicht folgen und auf Grundlage einer vertretbaren Rechtsauffassung auf die Beantwortung jener parlamentarischen Anfragen beharren, deren Verfasser nicht mehr dem Nationalrat angehören, werde ich in Entsprechung Ihrer Aufforderung (…) die noch ausstehenden Anfragen (…) schriftlich beantworten.
Das Geschäftsordnungsgesetz 1975 deckt – wie unzensuriert bereits ausführlich klargestellt hat – nicht einmal ansatzweise eine Rechtsauffassung, laut der ein Verfasser einer parlamentarischen Anfrage ein Mandat im Nationalrat innehaben muss, damit eine Beantwortung durch das entsprechende Regierungsmitglied zu erfolgen hat. Eine Nichtbeantwortung stellt einen klaren Rechtsbruch dar. Dennoch wäre es interessant, ob Peschorn oder das Büro des Nationalratspräsidenten die Öffentlichkeit umfassend darüber in Kenntnis setzen, inwieweit das Interpellationsrecht es zulässt, dass eingebrachte parlamentarische Anfragen aufgrund des Ausscheidens eines Unterzeichners nicht beantwortet werden müssen.