Hat sich Hundstorfers Wahlverein nicht an das Vereinsrecht gehalten?

12. April 2016 / 09:00 Uhr

Innenministerium lässt Hundstorfer-Verein prüfen

Im Zuge der Gründung des Wahlvereins für den SPÖ- Bundespräsidentschaftskandidaten Rudolf Hundstorfer („Initiative Rudolf Hundstorfer – Bundespräsident 2016")  trat dieser unter verschiedenen Adressen in Wien auf. Zu Beginn firmierte er in der Sankt Veit-Gasse 50, 1130 Wien, in weiterer Folge schien die Adresse Traungasse 14-16, 6.Stock, 1030 Wien auf. Die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein trug diesen Sachverhalt an die für das Vereinswesen zuständige (Noch-)Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) heran, um hier Aufklärung zu verlangen.

Innenministerium ortet Verwaltungsübertretung

Nach Sichtung der von der FPÖ übermittelten Dokumente ortet das Innenministerium eine mutmaßliche Verwaltungsübertretung, da Anzeigepflichten des Vereinsrechts nicht eingehalten worden sein könnten. Die Landespolizeidirektion Wien wurde nun zu entsprechenden Überprüfungen angehalten:


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Der in der Anfrage angeführte Internetauszug zu www.rudolfhundsdorfer.at verwirklicht bezüglich des Impressums mit der Adresse Sankt Veit-Gasse 50, 1130 Wien, möglicherweise den Tatbestand der Verwaltungsübertretung gemäß § 31 Ziffer 1 VerG, wonach zu bestrafen ist, wer die Errichtung eines Vereins vor Aufnahme einer über die Vereinbarung von Statuten und die allfällige Bestellung der ersten organschaftlichen Vertreter hinausgehenden Vereinstätigkeit nicht gemäß § 11 Abs 1 VerG anzeigt. Diesbezüglich erfolgt eine Prüfung durch die Landespolizeidirektion Wien.


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