Das gestrige Urteil des Berliner Landgerichtes gegen zwei notorische Autoraser kam für alle überraschend. Marvin N. (25) und Hamdi H.(28) hatten am 1. Februar letzten Jahres bei einem illegalen Straßenrennen den Wagen eines 69-jährigen gerammt, wobei der unbeteiligte Mann zu Tode kam, unzensuriert.at hatte berichtet.
Lebenslang wegen „gemeinschaftlichen Mordes“
Das Drama, das sich vor gut einem Jahr auf Berlins Straßen abspielte, ging durch alle Medien, der nachfolgende Prozess und das Urteil des „Ku'damm-Raser“-Prozesses werden wohl künftig für die deutsche Rechtsprechung in derartigen Fällen richtungweisend sein, wie auch die Frankfurter Allgemeine berichtet. In der Vergangenheit kam es in deutschen Städten immer wieder zu schweren Unfällen, bedingt durch derartige „Autorennen“.
Durch den Bundesrat wurde von den Bundesländern ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der verhindern soll, dass derartige Rennen in Städten in Zukunft nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat geahndet werden können.
Bislang lautete der gängige Schuldspruch in solchen Fällen fahrlässige Tötung – meist mit nachfolgenden Geld-oder Bewährungsstrafen. Das erste Mal in der deutschen Justizgeschichte wird ein derartiges Vergehen als Mord mit lebenslanger Haft und lebenslanger Führerscheinsperre geahndet.
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Tat vom Gericht als „einzigartig“ klassifiziert
Die beiden Täter hätten mit ihren über 400 PS starken Boliden bei ihrem Wettrennen durch Berlin die Gefahr bewusst in Kauf genommen. Sie seien mit bis zu 170 km/h auf einer von Berlins Hauptverkehrsadern gerast und hätten dabei elf rote Ampeln missachtet. Der Wagen des 69-jährigen Arztes Michael Warshitsky, der bei grün aus einer Seitenstraße kam, wurde von Hamdi H. mit seinem Audi RS6 quattro gerammt, der Jeep des Opfers kam erst nach 72 Metern zu liegen. Der Arzt wurde eingeklemmt und verstarb noch am Unfallort.
Der Unfallort glich einem Schlachtfeld, berichteten damals diverse Zeugen. Hamdi H. war bereits zuvor wegen unzähliger Delikte amtsbekannt geworden. Der 28-jährige mit dem Spitznamen „The Transporter“ (nach einer gleichnamigen TV-Serie) ist bereits vierfach vorbestraft, unter anderem wegen Fahrerflucht, Körperverletzung im Straßenverkehr, bewaffnetem Wohnungseinbruch sowie besonders schwerem Diebstahl.
Auch Marvin N. ist kein unbeschriebenes Blatt, so sprächen seine 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten, alleine 3 Strafmandate innerhalb weniger Stunden des gleichen Tages, für sich, so Richter Ralph Ehestädt.
Raserei keine seelische Krankheit
Richter Ehestädt lässt bedingten Vorsatz bei dieser Tat für beide Angeklagten nicht gelten. Er erklärt, Raserei sei schließlich keine seelische Krankheit. Ebenso attestiert er beiden Angeklagten Gleichgültigkeit als entscheidenden Charakterzug. Beiden sei sehr wohl bewusst gewesen was sie tun.
Als juristische Begründung und Feststellung der Mordmerkmale wurde von Seiten des Gerichtes die Mordwaffe Auto genannt, ebenfalls ein Novum in der deutschen Rechtsprechung. Durch das enorme Tempo der Fahrzeuge seien diese unkontrollierbar und dadurch zu einer Gefahr für die Allgemeinheit geworden.
Die beiden Raser hätten zwar nicht in Tötungsabsicht gehandelt, allerdings die Tötung Anderer „billigend in Kauf genommen“, dadurch wurde das Delikt laut Richterspruch zu Mord mit bedingtem Vorsatz.
Strafmaß schockiert nicht nur Angeklagte
Ein Raunen ging durch die Zuhörer, als der Schuldspruch im Saal 700 des Berliner Landgerichtes verkündet wurde.
Die beiden jungen Männer auf der Anklagebank befanden sich nach der Urteilsverkündung in scheinbarer Schockstarre. Während Marvin N. ins Leere starrte, blieb Hamid H. trotz Aufforderung sich zu setzen 20 Minuten lang stehen, um schließlich den vorsitzenden Richter wütend anzuschnauzen.
Maximilian Warshitzky, der 36-jährige Sohn des Getöteten ringt vorerst um Worte, auch er hatte mit einem solchen Urteil nicht gerechnet. Freuen könne er sich allerdings nicht, denn das würde die Trauer um den getöteten Vater auch nicht mildern. Seine Hoffnung sei allerdings, dass dieses Urteil andere Raser abschrecken könnte, damit so etwas nicht wieder geschieht.
Dem Gericht sei es bei diesem Urteil nicht um eine Demonstration der Härte sondern vielmehr um eine Demonstration von Recht gegangen, betonte man von Seiten des Landgerichtes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dieser Urteilspruch sollte jedoch Signalwirkung haben.