Vor der EU-Wahl hat die Bundesregierung ihr ohnehin flottes Tempo noch einmal gesteigert: Im Plenum des Nationalrates wurde nach dem Kopftuchverbot in Volksschulen und der Anhebung der Mindestpension auf 1.200 Euro am heutigen Donnerstag auch noch die Gründung der neuen Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) für Asylwerber beschlossen. Damit sollen Betreuung und Rechtsberatung für echte oder vermeintliche Flüchtlinge künftig weg von privaten NGOs in die Hände staatlicher Organe wandern. Innenminister Herbert Kickl erwartet sich dadurch raschere und kostengünstigere Verfahren. Das mittelfristige Ziel sei aber die Senkung der Asylverfahren auf Null, da Österreich ausnahmslos von sicheren Ländern umgeben sei, wie der Kickl in seinem Vortrag betonte.
Empörung über “unglaubliches Misstrauen gegenüber Beamten”
Gegenüber der Kritik aus den Reihen der Opposition zeigte sich der Minister fassungslos, dass hier “ein unglaubliches Misstrauen gegenüber österreichischen Beamten aufgebaut wird”, während niemand die Arbeit der NGOs in Frage stelle. Es gehe jetzt aber darum, Asylwerbern eine weisungsfreie und unabhängige Rechtsberatung zu gewährleisten, die ihnen “keine Flausen in den Kopf setzt, obwohl das Verfahren von vornherein chancenlos ist.” Zudem gelte es, unabhängig von externen Beratern zu werden.
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“Weisungsfreie und unabhängige Verfahren”
Dies sei gleichermaßen im Sinne der Asylwerber wie der Österreicher, mit deren Steuergeld die NGOs schließlich bezahlt würden. Mit der neuen Agentur wolle man sicherstellen, dass jene, die tatsächlich Schutz brauchen, diesen auch bekommen, “während jene, die es aus anderen Gründen nach Österreich zieht, möglichst schnell wieder das Land verlassen müssen.” Er sei zwar die treibende Kraft hinter diesem Projekt gewesen, bei den Verfahren sei jedoch das Justizministerium ebenso eingebunden wie das Innenministerium, die zuständigen Mitarbeiter würden unabhängig und weisungsfrei arbeiten.
Im Einklang mit europäischem Recht
Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten in Asylfragen seien hoheitliche Aufgaben des Staates und keine Sache gewinnorientiert arbeitender Organisationen. Alle Grundlagen dazu habe man in den letzten 18 Monaten von Experten auf ihre Kompatibilität mit europäischem Recht prüfen lassen, “das wir erfüllen, aber nicht übererfüllen müssen”, so Kickl mit einem Seitenhieb auf die Vorgänger-Regierungen, die “All-inklusive-Leistungen” für Asylwerber erbracht hätten.
“Jeder Asylwerber bares Geld für NGOs”
Ins gleiche Horn stieß der freiheitliche Mediensprecher und Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein in seinem Redebeitrag: “Erstmals ist es jetzt möglich, dass Rechtsberatung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren und Rückkehrberatung objektiviert wird. Bisher waren verschiedenste privatwirtschaftlich organisierte Einrichtungen daran beteiligt, und man hatte oftmals den Eindruck, dass es gar nicht um Rückkehrberatung ging. Vielmehr musste man erkennen, dass es eigentlich um Beratung ging, Asylverfahren möglichst lange in die Länge zu ziehen, um im Endeffekt doch noch irgendwie einen Aufenthaltsstatus in Österreich zu bekommen. Jeder Asylwerber, der von einer NGO beraten wurde, bedeutete nämlich bares Geld. Gerade diese Bereiche wurden von SPÖ-nahen Vereinen betrieben und waren natürlich auch ein Versorgungsposten für Soziologen, Pädagogen oder Sozialarbeiter.”
Anleitung zum Asylmissbrauch
Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst, im Brotberuf Rechtsanwältin, ging in ihrem Debattenbeitrag hart in Gericht mit der “Asylindustrie”, die längst zu einem riesigen, europaweit organisierten Betrieb geworden sei, wo es um tausende Arbeitsplätze und sehr viel Geld gehe. Von einer unabhängigen Beratung könne dabei gar keine Rede sein, viele dieser Organisationen würden sich ganz offen dazu deklarieren, parteilich für “Flüchtlinge” zu arbeiten und für ein Europa der uneingeschränkt “offenen Grenzen” zu lobbyieren. Die “Beratungen” bestünden oft etwa darin, illegalen Einwanderern zu empfehlen, dass sie ihre Papiere wegschmeissen und ihr Alter jünger angeben sollten, damit sie nicht abgeschoben werden können.
Staatliche Asylbetreuung in Europa vielfach Usus
Österreich steht mit diesem Schritt übrigens nicht alleine da: Staatliche Betreuungsagenturen wie die BBU gibt es auch in anderen europäischen Staaten wie etwa Frankreich, Finnland, Großbritannien oder Malta.