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Der Ball liegt nun bei den Höchstrichtern. Kassierte der ORF von den Steuerzahlern jahrelang eine verbotene Beihilfe oder nicht.

Der Ball liegt nun bei den Höchstrichtern. Kassierte der ORF von den Steuerzahlern jahrelang eine verbotene Beihilfe oder nicht.

„Unzensuriert“ zieht wegen 90 Millionen Euro ORF-Beihilfe vor den Verfassungsgerichtshof

Der Streit um die 90-Millionen-Förderung für den ORF geht weiter. Nachdem KommAustria und das Bundesverwaltungsgericht die Konkurrentenbeschwerde von unzensuriert zurückgewiesen hat, ruft der Verlag nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an – mit guten Chancen auf Erfolg, wie der Experte für Wirtschafts- und Steuerrecht, Univ.-Prof. Dr. Christoph Urtz gegenüber unzensuriert sagte. 

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Fachleute bezeichnen die Beihilfe als „klar rechtswidrig“

Unzensuriert hatte sich im Februar mit dem ORF angelegt, weil das Online-Medium mit dem ORF im Wettbewerbsverhältnis steht – und sich benachteiligt sah. Denn die jährlichen Zahlungen der Verlierer-Ampel von bis zu 90 Millionen Euro als Ausgleich für einen Vorsteuer-Schaden waren nach Meinung von Fachleuten klar rechtswidrig. 

Laut EU-Recht nicht erlaubt

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Diese von der Regierung geleistete Kompensationszahlung sei in Kombination mit der vom ORF eingehobenen Haushaltsabgabe deshalb nicht erlaubt, weil sie staatliche Förderungen an Unternehmen, die laut EU-Recht 20 Prozent ausmachen dürften, überschreitet. Parallel zur unzensuriert-Beschwerde ging auch der Verband Österreichischer Zeitungsherausgeber (VÖZ) in Brüssel gegen diese Beihilfe vor.

Regierung ging in die Knie

Einen ersten Schritt des Erfolges konnte unzensuriert feiern, als die Verlierer-Ampel womöglich im vorauseilenden Gehorsam die Beihilfe ab 2027 gestrichen hat. Dieser Beschluss wurde – wie berichtet – im Bundesbegleitgesetz 2027-2028 verankert. 

ORF müsste 270 Millionen Euro zurückzahlen

Von einer Rückzahlung der – nach Meinung von Fachleuten – „verbotenen Beihilfe“ ist bis dato aber keine Rede. Waren die Zahlungen von bis zu 90 Millionen Euro jährlich tatsächlich rechtswidrig, müsste der ORF nämlich den Betrag für die Jahre 2024, 2025 und 2026 zurückzahlen. 

Höchstgericht ist am Zug

Das soll nun der VfGH klären helfen. Sollte das Höchstgericht der Beschwerde von unzensuriert recht geben, müsste das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in eine inhaltliche Entscheidung einsteigen und prüfen, ob die Vorsteuer-Kompensation nach Einführung der ORF-Haushaltsabgabe eine verbotene Beihilfe ist oder nicht. Vor dieser inhaltlichen Prüfung hatten sich BVwG und KommAustria bis dato gedrückt. 

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