Das Kopftuchverbot an Österreichs Schulen für Schülerinnen unter 14 Jahren gilt seit dem heutigen Dienstag. Doch der politische und juristische Streit ist damit keineswegs beendet, denn unter zahlreichen Moslems sorgt das Verbot für Unmut: Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) etwa will Betroffene sogar bei neuen Beschwerden vor dem Verfassungsgerichtshof unterstützen.
IGGÖ kündigt neue Beschwerden an
Gegenüber der Gratiszeitung Heute bestätigte die IGGÖ, dass sie Schülerinnen unterstützen will, die bereits im September den Weg zum VfGH beschreiten. „Die IGGÖ unterstützt Betroffene, die den Weg zum VfGH jetzt im September gehen wollen“, erklärte die Moslem-Gesellschaft. Wann genau die neuen Beschwerden eingebracht werden, ließ sie offen: „Das wird schon bald sein.“
Damit könnte der Streit schon unmittelbar zum Schulstart wieder bei den Höchstrichtern landen. Die IGGÖ selbst kann nicht unmittelbar gegen das Gesetz vorgehen, will aber betroffene Schülerinnen bei ihren rechtlichen Schritten unterstützen.
Erster Anlauf scheiterte an Formalie
Bereits im Frühjahr hatten sich fünf Schülerinnen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren gemeinsam mit ihren Eltern an den VfGH gewandt. Die Mädchen argumentierten, das Kopftuch aus persönlicher religiöser Überzeugung zu tragen, und sahen durch das Verbot mehrere Grundrechte verletzt.
Inhaltlich prüfte der VfGH diese Argumente allerdings nicht. Die Anträge wurden zurückgewiesen, weil das Kopftuchverbot zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Kraft war. Eine unmittelbare Betroffenheit lag damit aus Sicht des Gerichts noch nicht vor. Genau dieser entscheidende Punkt hat sich nun geändert: Seit dem 1. September gilt die Regelung tatsächlich.
Verbot gilt für unter 14-Jährige
Das Schulunterrichtsgesetz untersagt Schülerinnen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs, das den Kopf nach islamischer Tradition verhüllt. Bei Verstößen sind zunächst Gespräche mit der Schülerin und ihren Eltern vorgesehen. Bei weiteren Verstößen können Verwaltungsstrafen folgen.
Die IGGÖ lehnt die Regelung weiterhin ab. Gegenüber Heute erklärte die Glaubensgemeinschaft bereits vor dem ersten VfGH-Verfahren: „Wir lehnen das Verbot ab.“ Aus ihrer Sicht greife die Regelung in die Religionsfreiheit ein und verletze die religiöse Neutralität des Staates.
