Ab 7. September gilt das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Österreichs Schulen – doch mehrere Islam-Verbände haben damit große Probleme (Symbolbild).

23. August 2026 / 14:32 Uhr

Kopftuchverbot in Schulen: Moslem-Gruppen kündigen Gesetzesbruch an

Das Verbot islamischer Kopfbedeckungen für Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres tritt am 7. September in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland in Kraft. Schätzungen zufolge sind österreichweit bis zu 12.000 Mädchen betroffen. Die Regelung knüpft an die Religionsmündigkeit ab 14 Jahren an und soll die kindliche Entwicklung schützen. Schon jetzt droht Chaos, denn einige Moslem-Gemeinden wollen sich widersetzen.

Verfahren und Sanktionen

Bei einem Verstoß ermahnt die Lehrkraft zunächst die Schülerin und meldet den Vorfall. Die Schulleitung führt dann Gespräche mit dem Kind und den Eltern. Hält der Verstoß an, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Fortgesetztes Ignorieren führt zu einer Anzeige und Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro. Das Kopftuch darf jedoch nicht zwangsweise abgenommen werden.

Gewerkschaft schlägt Alarm

Lehrervertreter Paul Kimberger (FCG) begrüßte gegenüber der Kronen Zeitung Maßnahmen gegen den politischen Islam, warnt aber vor Konflikten an den Schulen:

Einige Communitys haben sich bereits gemeldet und angekündigt, dass sie sich nicht an das Verbot halten werden.

Die Politik dürfe das Problem nicht allein den Schulen überlassen – „Mit einem Salafisten über das Kopftuchverbot zu sprechen, wird wenig Sinn machen.“ Viele Lehrkräfte fragten sich, ob sie von Schul- und Sicherheitsbehörden Unterstützung erhielten oder alleine gelassen würden.

Vorbereitung unterschiedlich

Manche Schulen haben bereits Informationsgespräche geführt und betroffene Familien kontaktiert. Andere – besonders in migrantischen Problemvierteln – berichten von fehlenden klaren Vorgaben kurz vor Schulbeginn. Das Bildungsministerium stellt klar: Die Regelung ist gesetzlich zwingend, es gibt keinen Ermessensspielraum. Eine Pflichtverletzung droht bei Nichtumsetzung. Das Verfahren selbst werde jedoch nicht an der Schule geführt, um das Vertrauensverhältnis zu schützen.

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