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Diesmal hat die Kronen Zeitung gleich drei „Kasperln der Woche“ gekrönt: SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler (l.), ÖVP-Kanzler Christian Stocker und Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.

Diesmal hat die Kronen Zeitung gleich drei „Kasperln der Woche“ gekrönt: SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler (l.), ÖVP-Kanzler Christian Stocker und Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.

Steuern, Steuern, Steuern: Ampel-Chefs dank Paketsteuer „Kasperln der Woche“

Steuern, Steuern, Steuern: Die Kronen Zeitung nimmt die Bundesregierung wegen der neuen Paketsteuer aufs Korn und erklärt ÖVP-Kanzler Christian Stocker, SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler und NEOS-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger zu den „Kasperln der Woche“.

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Neue Abgabe belastet Konsumenten

Im Mittelpunkt steht die neue Abgabe, die seit dem ersten Oktober bei großen Onlinehändlern schlagend wird und inklusive Umsatzsteuer 2,40 Euro ausmachen kann. Die Stoßrichtung des Krone-Kommentars ist dabei unmissverständlich: Wieder einmal wird eine neue Abgabe eingeführt, während die Bürger ohnehin mit hohen Preisen und zahlreichen anderen Belastungen konfrontiert sind.

Zwei Euro Steuer, 40 Cent Umsatzsteuer

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Die Konstruktion ist bemerkenswert. Das Paketsteuergesetz sieht grundsätzlich zwei Euro pro zugestelltem Paket vor. Alternativ können betroffene Versandhändler die Abgabe auch pro Bestellung berechnen. Darauf kommt die Umsatzsteuer – insgesamt sind es im Regelfall 2,40 Euro.

Die Steuer trifft allerdings nicht jeden kleinen Webshop. Steuerschuldner sind grundsätzlich Versandhändler, deren entsprechende Versandhandelsumsätze in Österreich im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben. Auch große Online-Marktplätze können unter die Regelung fallen.

Die Rechnung wandert zum Kunden

Damit endet die Geschichte allerdings nicht beim Händler. Mehrere der betroffenen Unternehmen geben die Mehrkosten an ihre Kunden weiter. Amazon etwa verrechnet die Paketsteuer seit dem Inkrafttreten als eigene Position und hebt sie einmal pro Bestellung ein – unabhängig davon, in wie vielen Paketen die Bestellung schließlich zugestellt wird.

Auch andere große Händler schlagen die 2,40 Euro auf. Für den Konsumenten wird die politische Entscheidung damit unmittelbar sichtbar: Wer online bestellt, kann beim Bezahlvorgang plötzlich einen zusätzlichen Betrag auf der Rechnung finden. Genau dieser Effekt macht die Abgabe für die Krone zum Angriffspunkt.

280 Millionen Euro für den Staat

Für den Finanzminister ist die Paketsteuer freilich kein kleines Detail. Das Finanzministerium erwartet daraus Einnahmen von rund 280 Millionen Euro jährlich. Die Abgabe dient unter anderem dazu, die seit Juli geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenzufinanzieren.

Die Regierung führt daneben weitere Argumente ins Treffen: Der Onlinehandel sei stark gewachsen, während der stationäre Handel unter Druck stehe. Mit der neuen Abgabe soll daher auch ein Beitrag zur Unterstützung des klassischen Handels geleistet werden.

Handel läuft Sturm

Die Kritik aus der Branche ist allerdings deutlich. Der Handelsverband lehnt die Abgabe ab, mehrere große Onlinehändler wollen rechtlich dagegen vorgehen. Nach Angaben des ORF sind insgesamt 16 große Onlinehändler und Marktplätze betroffen, darunter Amazon, Temu, Zalando, eBay, Otto, MediaMarkt, Apple, IKEA, Shein und XXXLutz.

Laut Handelsverband könnten auch österreichische Unternehmen betroffen sein, wenn sie über große Plattformen verkaufen. Der ORF berichtete von rund 4.000 heimischen Betrieben, die über solche Marktplätze an Konsumenten verkaufen.

Packerl als Symbol der Steuerpolitik

So wird das kleine Paket zum großen politischen Streitthema. Die Regierung argumentiert mit Gegenfinanzierung und der Unterstützung des stationären Handels. Die Kritiker sehen darin dagegen eine weitere Belastung für Onlinekäufer und Unternehmen.

Die Kronen Zeitung hat daraus ihre eigene pointierte Botschaft gemacht: „Steuern, Steuern, Steuern“ – und Stocker, Babler und Meinl-Reisinger als „Kasperln der Woche“ aufs Titelblatt gestellt. Die neue Paketsteuer liefert dafür jedenfalls ein anschauliches Beispiel: Eine Abgabe, die formal bei großen Versandhändlern ansetzt, kann beim Bürger direkt auf der Rechnung landen.

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