Zum Inhalt springen
Der Iraker fasste in erster Instanz eine lebenslange Freiheitsstrafe auf, seine Ex-Frau kam mit einer Jugendstrafe davon (Symbolbild).

Der Iraker fasste in erster Instanz eine lebenslange Freiheitsstrafe auf, seine Ex-Frau kam mit einer Jugendstrafe davon (Symbolbild).

Völkermordprozess: IS-Iraker zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht München hat in einem Völkermordprozess einen Iraker wegen schwerster Verbrechen im Zusammenhang mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu lebenslanger Haft verurteilt, die Ex-Ehefrau des Islamisten erhielt eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten.

Politische Anzeige

POLITISCHE ANZEIGE des FREIHEITLICHEN PARLAMENTSKLUBS. Weitere Informationen: Transparenzbekanntmachung

Besonders hohe Schuld festgestellt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zwei jesidische Mädchen in IS‑Gebieten verschleppt, als Sklavinnen gehalten und wiederholt misshandelt haben; die Taten wertete das Gericht im Kontext der systematischen Verfolgung der Jesiden durch den IS als besonders schwere Straftaten. Während des Verfahrens legten Zeugenaussagen und weitere Beweise ein belastendes Bild von Versklavung, körperlicher Misshandlung und sexueller Gewalt dar, weshalb die Richter beim Hauptangeklagten eine besonders hohe Schuldfeststellung trafen und die lebenslange Freiheitsstrafe verhängten.

Jugendstrafe für Islamisten-Braut

Politische Anzeige

POLITISCHE ANZEIGE der FPÖ. Weitere Informationen: Transparenzbekanntmachung

Bei der früheren Partnerin berücksichtigte das Gericht offenbar ihr Alter und ihre Rolle in den Tathandlungen bei der Strafzumessung, weshalb sie eine Jugendstrafe erhielt; nähere Details zu ihrer individuellen Beteiligung nannte das Gericht in der Urteilsbegründung. Der Prozess umfasste zahlreiche Verhandlungstage, in denen auch das Ausmaß des Leids der Opfer deutlich wurde und die systematischen Verfolgungspraktiken des IS gegen die jesidische Minderheit thematisiert wurden.

Ob die Angeklagten oder die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen, wird voraussichtlich in den kommenden Tagen entschieden; sollten Rechtsmittel eingelegt werden, könnte der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) rechtlich weiter geprüft werden.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teilen Sie diesen Artikel

Wie finden Sie diesen Artikel?

Klicken zum Abstimmen

Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Kommentare erscheinen zu Kanalbeiträgen mit freigeschalteter Diskussion (ohne Bot-Button unter dem Post).