Die Opfer des ICE-Anschlags leiden noch heute unter den Folgen (Symbolbild).

22. Juli 2026 / 13:06 Uhr

Hatte Reisende mit Axt und Hammer angegriffen: Syrischer ICE-Attentäter muss nicht in Haft

Jener syrischer, in Wien gemeldeter Asylant, der im Vorjahr in einem Zug in Deutschland mehrere Menschen angegriffen hatte, muss nicht ins Gefängnis. Stattdessen bleibt der heute 21-Jährige in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Verletzte nach Zug-Attacke mit Axt und Hammer

Der Vorfall hatte sich am 3. Juli des vergangenen Jahres im ICE 91 auf der Strecke von Hamburg nach Wien ereignet, als sich der Zug in Bayern befand. Der damals 20-jährige Mohamad A. ging, wie berichtet, mit einer Axt auf Fahrgäste los. Insgesamt befanden sich rund 500 Personen an Bord. Mehrere Menschen wurden verletzt, darunter auch ein Lokführer, der schwere Verletzungen erlitt.

Neben der Axt führte der Syrer auch einen Hammer bei sich. Die Attacke endete mit insgesamt vier Schwerverletzten. Ein Jahr später musste sich der Mann vor Gericht in Regensburg verantworten, wo ihm mehrfacher versuchter Totschlag zur Last gelegt wurde.

Keine Haftstrafe für Amok-Syrer

Der Richter betonte im Urteil, es sei „schlichtweg Zufall“, dass niemand ums Leben gekommen sei. Dennoch wurde keine Haftstrafe verhängt. Stattdessen ordnete das Gericht die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Entscheidung stützt sich auf Gutachten deutscher Behörden, die beim Angeklagten eine paranoide Schizophrenie diagnostizierten. Ihm wurden Wahnvorstellungen sowie ein Verlust des Realitätsbezugs attestiert. In der juristischen Begründung heißt es: „Er war zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt nicht in der Lage, nach der Einsicht vom Unrecht der Tat zu handeln.“ Daraus folgt die Schuldunfähigkeit des Täters.

Asylant war bereits vorbestraft

Der Mann war 2021 als unbegleiteter Minderjähriger über die Türkei nach Österreich gekommen, nachdem er drei Jahre auf der Flucht gewesen war. In Österreich wurde ihm Asyl gewährt. Bereits vor der Tat war er mehrfach straffällig geworden: In Salzburg wurde er wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, zudem gab es eine weitere Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Nach dem Angriff leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein Verfahren zur Aberkennung seines Schutzstatus ein. Dieses Verfahren wird nach Angaben des Innenministeriums weiterhin fortgeführt.

Die Opfer leiden noch heute

Für die Opfer hat das Urteil wenig Entlastung gebracht. Viele kämpfen bis heute mit den Folgen der Tat. Berichtet wird von anhaltenden Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel und Panikattacken, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem werden die Ereignisse von einigen Betroffenen regelmäßig in Albträumen wiedererlebt.

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