ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und sein Ressort haben dafür gesorgt, dass der Ausbau der Wasserkraft gebremst wurde. Das löst auch Kritik aus den eigenen Reihen aus.

20. Juni 2026 / 09:39 Uhr

ÖVP-interner Streit: Sogar Parteikollegen kritisieren Energiebeschleunigungsgesetz

Die jüngste Kritik der ÖVP-Landeshauptleute Anton Mattle und Markus Wallner am Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wertet die FPÖ als Bestätigung ihrer bisherigen Warnungen.

Durchregieren aus Wien

Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner hatte insbesondere kritisiert, dass der Bund beim Gesetz „engstirnig“ agiert habe. Er bemängelte, dass die unterschiedlichen geografischen und energiewirtschaftlichen Voraussetzungen der Bundesländer zu wenig berücksichtigt würden.


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Tirols Landeshauptmann Mattle äußerte ebenfalls Vorbehalte gegenüber den vorgesehenen Eingriffsrechten des Bundes.

Was das EABG vorsieht

Das EABG wurde Mitte Juni mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen beschlossen und erhielt damit die erforderliche Verfassungsmehrheit. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung europäischer Vorgaben aus der RED-III-Richtlinie sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energieanlagen.

Kernpunkte sind eine Bündelung der Behördenwege bei Genehmigungen, verbindliche Ausbauziele für die Bundesländer sowie die Ausweisung von Flächen für Stromleitungen und Energieinfrastruktur.

Klimawahn bleibt

Insbesondere die Grünen hatten darauf gedrängt, dass die Ausbauziele nochmals angehoben werden – und gewonnen. Die zusätzliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um 30 Terawattstunden steigen, bis 2035 sind mindestens 40 Terawattstunden vorgesehen. Zudem wurden Ziele für Batteriespeicher festgelegt.

Bundesländer müssen künftig regelmäßig über ihren Fortschritt berichten. Werden die Ziele verfehlt, drohen finanzielle Konsequenzen. Ab 2029 kann der Energieminister unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen.

FPÖ: „Windkraft-Durchgriffsrecht“

Die FPÖ lehnt das Gesetz weiterhin entschieden ab. Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner hatte das EABG als „kein Gesetz für leistbare Energie, sondern ein zentralistisches Durchgriffsrecht für Windkraftprojekte“ bezeichnet. Er warnte vor Eingriffen in Länderkompetenzen und naturschutzrechtliche Verfahren. Das vorgesehene „überragende öffentliche Interesse“ würde zu einem politischen Freibrief für ideologische Projekte.

Oberösterreichs Energielandesrat Markus Hammerl kritisiert vor allem die aus seiner Sicht fehlende Technologieoffenheit.

Windkraftlobby setzt sich durch

Zwar würden Wasserkraftwerke in den Ausbauzielen berücksichtigt, bei den konkreten Beschleunigungsmaßnahmen profitierten jedoch vor allem Wind- und Photovoltaikanlagen.

Österreichs stärkste erneuerbare Energiequelle, die Wasserkraft, werde dadurch benachteiligt. Zudem würden höhere Kosten für Netzausbau, Speicher und Netzstabilisierung drohen.

Grüne sehen wichtigen Fortschritt

Die Grünen, deren Zustimmung für die notwendige Zweidrittelmehrheit entscheidend war, freuten sich, immerhin haben sie sich als Oppositionspartei komplett durchgesetzt. Ex-Ministerin und Klubobfrau Leonore Gewessler sprach von einem Gesetz, das nun tatsächlich etwas bewegen könne.

Föderalismus wird abgeräumt

Tirol und Vorarlberg haben aber nun erkannt, dass die Büchse der Pandora nun geöffnet ist: Wien überrollt wesentliche Kompetenzen der Länder.

Zwar hätten die beiden ÖVP-Politiker bereits während der Gesetzesverhandlungen ausreichend Gelegenheit gehabt, ihre Bedenken einzubringen, so FPÖ-Energiesprecher Axel Kassegger und Hammerl. Ob aus Faulheit oder Unwissenheit oder Angst vor den Grünen bleibt ungewiss. Spät aber doch erkennen sie nun die Tragweite des neuen Gesetzes. Die Freiheitlichen warnen vor einer schleichenden Verschiebung von Zuständigkeiten von den Ländern zum Bund.

Entscheidungen gehen an Betroffenen vorbei

Kassegger betont, dass gerade bei Raumordnung, Naturschutz und Energieplanung die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssten. Ein zentral gesteuerter Ausbau könne den unterschiedlichen Voraussetzungen der Bundesländer nur unzureichend Rechnung tragen.

Auch Hammerl sieht die Gefahr, dass bewährte föderale Strukturen geschwächt werden. Entscheidungen über Energieprojekte sollten möglichst nahe an den betroffenen Regionen getroffen werden, argumentiert der oberösterreichische Landesrat.

Kardinalfehler erkannt

Stattdessen befürchten sie zusätzliche Konflikte zwischen Bund und Ländern sowie eine Bevorzugung einzelner Technologien, etwa der Windkraft. Abgesehen vom bürokratischen Aufwand.

Der zentrale Fehler liege in § 5 Z 4 EABG. Dort werden Beschleunigungsgebiete nur als Gebiete „an Land“ definiert.

Behinderung der Wasserkraft

„Die europäische Erneuerbaren-Richtlinie hätte für Wasserkraftanlagen ausdrücklich auch den Bereich ‚in Binnengewässern‘ vorgesehen. Genau dieser Begriff wurde in der österreichischen Umsetzung aber weggelassen. Damit wird der Wasserkraftausbau nicht erleichtert, sondern rechtlich bewusst ausgebremst. Denn Wasserkraftwerke brauchen – wie der Name schon sagt – Wasser. Sie produzieren ihren Strom nicht auf einer Wiese, nicht auf einem Acker und nicht auf einem Bergrücken, sondern in Gewässern“, stellten Kassegger und Hammerl klar.

Vorwurf der Mogelpackung

Damit werde das EABG bei der Wasserkraft zur Mogelpackung:

Wenn Beschleunigungsgebiete nur ‚an Land‘ ausgewiesen werden können, dann können die zentralen Beschleunigungsinstrumente für Wasserkraftanlagen gerade nicht greifen.

Für neue Wasserkraftprojekte schaffe dieses Gesetz nicht den dringend notwendigen Befreiungsschlag von gewässerökologischen Verhinderern, erklärten die FPÖ-Energiesprecher. Doch mit Wasserkraft kann Strom zu günstigen Erzeugungskosten produziert werden. Sie stabilisiert das Netz und verursacht deutlich geringere Folgekosten als ein einseitiger Ausbau volatiler Stromerzeugung.

Zweifel am Energiepolitik

Das haben auch die ÖVP-Landeshauptleute erkannt, denn sie „wissen aus der Praxis, dass Laufwasser-, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke für das Energiesystem unverzichtbar sind.“

Genau dort, wo das größte Potenzial liegt, sorge die Bundesregierung aber für Frust. Und weiter:

Statt die Länder beim Ausbau ihrer Stärken zu unterstützen, zwingt man ihnen ein zentralistisches Regelwerk auf, das auf Bundesländergrenzen setzt und die tatsächlichen physikalischen Grundlagen des Energiesystems ausblendet.

Parteifreunde erst überzeugen

Dafür müssen die beiden aber erst ihren Parteifreund ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig überzeugen. Denn sein Ministerium war es, das den Begriff „Binnengewässer“ aus dm Gesetz streichen ließ. Damit wird der Wasserkraftausbau nicht beschleunigt, sondern ausgebremst. Ein ÖVP-interner Kampf auf dem Rücken der Österreicher.

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