Wie unzensuriert von einer Quelle aus dem Umfeld des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen zugetragen wurde, lädt dessen Gattin Doris Schmidauer zu einem „Wake-Up Call“ in die Bundespräsidentschaftskanzlei. Was man unter diesem seltsamen Anglizismus verstehen mag, kann nur erraten werden, es soll um die Lage der Frauen gehen.
Darf die „Frau Bundespräsident“ das überhaupt?
Die bedeutendere Frage, die sich stellt: Darf Schmidauer überhaupt zu solch einer Veranstaltung einladen? Sie ist zwar die Ehefrau des (noch) amtierenden Bundespräsidenten. Dessen ungeachtet hat sie weder ein Mandat, geschweige denn ist sie von den Österreichern in irgendein Amt gewählt worden. Faktisch ist die „Frau Bundespräsident“ überhaupt nicht befugt, zu einer Veranstaltung in die Präsidentschaftskanzlei zu laden. Wenn überhaupt, müsse das ihr Mann tun.
Zahlt Schmidauer aus eigener Tasche?
Daher stellt sich die Frage: Wer bezahlt diese Veranstaltung? Wie teuer ist sie? Bezahlt Schmidauer aus ihrer eigenen Tasche? Diese Grundsatzfragen sollten gestellt werden. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass „First Ladys“ ihre Männer bei Staatsbesuchen begleiteten. In einem Fall soll die Frau eines Bundespräsidenten sogar in Abwesenheit ihres Mannes einen Staatsbesuch in einem anderen Land durchgeführt haben, obwohl sie überhaupt nicht dazu ermächtigt war.
Darf „First Dog“ Juli auch einladen?
Dementsprechend ersuchte unzensuriert mit einer Medienanfrage die Pressesprecher des Bundespräsidenten um Stellungnahme. Allerdings blieb diese bis dato – und daher mit Ablauf der Frist – unbeantwortet. Die Redaktion und die Leser werden daher nicht erfahren, im Rahmen welcher rechtlichen Grundlage sich Frau Schmidauer bewegt. Was kommt als nächstes? Darf sich vielleicht auch noch Van der Bellens Hündin Juli als „First Dog“ aufspielen und ihre Freunde zu einem Hunde-“Get together” samt Knochen und Leckerli in die Hofburg einladen?