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Für die Verfassungsrichter ist es vol in Ordnung, wenn kleine Mädchen unters Kopftuch gedrängt werden – in Österreich!

13. Dezember 2020 / 08:18 Uhr

“Fatale Fehlentscheidung”: Türkische Kulturgemeinde gegen VfGH-Erkenntnis

Massive Kritik erntet der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seinem Erkenntnis zum Kopftuchverbot in Österreichs Volksschulen bei der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG). Für die TKG ist die Entscheidung, dass man das Kopftuchverbot für Volksschülerinnen wieder aufhebt, eine glatte und fatale Fehlentscheidung. Die TKG qualifiziert das Erkenntnis als unüberlegt, unverständlich und absolut nicht durchdacht.

VfGH verkennt, dass es sich um unmündige Kinder handelt

Für die TKG verkennt der VfGH vollkommen, dass es sich bei den Betroffenen um unmündige Kinder handle. Darüber würden laut TKG völlig falsche Begründungen vom VfGH herangezogen:

Im Hinblick auf die Gesetzesmaterialien versteht der VfGH die Tatbestandsvoraussetzung „Verhüllung des Hauptes“ einschränkend als eine Form der Verhüllung nach islamischer Tradition, wie sie insbesondere durch den Hidschab erfolgt. Mit Verlaub: Diese Erkenntnis beruht auf auf einer falschen Grundlage. Das Wort „Kopf-tuch“ selbst wird in diesen drei Koran-Versen nicht als Wort erwähnt.

Islam schreibt kein Kopftuchtragen für Kleinkinder vor

Laut TKG schreibe der Islam als Religion kein Kopftuchtragen für Kleinkinder vor:

Es gibt keine Religion, insbesondere auch im Islam, welches ein Kopftuch tragen für kleine Kinder als muss vorschreibt. Damit fällt das Argument des VfGH, weder unter die Religionsfreiheit, noch die Schule gründet unter anderem auf den Grundwerten der Offenheit und Toleranz noch weniger als Einschränkung der Religionsausübung, deswegen für uns diese Erkenntnis absolut unverständlich.

Das Kopftuch, das laut VfGH „Herkunft und Tradition“ symbolisieren solle, treffe laut TKG damit vollkommen ins Leere. Weder in der Religion, noch in einer säkular aufgeklärten Gesellschaft sei das Kopftuch für Kleinkinder, selbst in muslimischen Ländern, wie der Türkei, gesellschaftlich, religiös (Koran) und rechtlich legitimiert. Umgekehrt gäbe es weder im Europa der Gegenwart, noch der Vergangenheit eine Tradition des Kopftuchtragens für Kleinkinder.

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