2024 bezogen österreichweit 1.726 Paare und 384 Alleinerziehende mit mindestens fünf minderjährigen Kindern Sozialhilfe. Die meisten dieser Fälle entfielen – wenig überraschend – auf das rot-pink regierte Wien. Zugleich hat sich die Ampel-Regierung auf eine Reform der Sozialhilfe verständigt, die ab 2027 gelten soll.
Wien bleibt Sozialmagnet
In Wien lebten laut den aktuellen Zahlen der Statistik Austria 1.420 Paare und 250 Alleinerziehende mit mindestens fünf minderjährigen Kindern im Sozialhilfebezug. In den übrigen Bundesländern gab es bei keiner der beiden Gruppen dreistellige Fallzahlen. Österreichweit waren 8.915 Familien mit mindestens fünf Kindern registriert. In Wien waren es 3.505, in Niederösterreich 1.372 und in Oberösterreich 1.346.
Laut Statistik Austria bezogen 2024 im Jahresdurchschnitt 205.781 Personen Mindestsicherung oder Sozialhilfe. Die Ausgaben dafür beliefen sich auf rund 1,317 Milliarden Euro. Die durchschnittliche monatliche Leistung lag bei 952 Euro pro Bedarfsgemeinschaft; eine Bedarfsgemeinschaft kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.
Staat finanziert Großfamilien
Nach der Einigung der Bundesregierung soll es für das erste Kind künftig österreichweit 307,47 Euro pro Monat geben. Für das zweite bis vierte Kind sollen die Länder innerhalb eines festgelegten Rahmens über die Höhe entscheiden können. Ab dem fünften Kind sind 147,59 Euro pro Monat vorgesehen. Zusätzlich sollen die Länder Sachleistungen gewähren können. Die Umsetzung ist für 2027 geplant.
Beispiel: Familie mit elf Kindern
Für ein Wiener Paar mit elf Kindern gibt es bisher rund 5.375 Euro monatliche Sozialhilfe. Nach den geplanten Sätzen läge der Betrag je nach Höhe der Leistungen für das zweite bis vierte Kind zwischen 3.345 und 3.985 Euro. Das entspräche einer Verringerung um bis zu 2.030 Euro pro Monat. Die in der Debatte genannten Beträge von bis zu 9.000 Euro umfassen auch weitere Leistungen wie Wohn- und Familienbeihilfe.
Dabei betrifft die Berechnung mit den höchsten Sätzen österreichweit drei Familien. Die neuen Kindersätze sollen Teil einer umfassenderen Reform sein, die auch Änderungen bei den Voraussetzungen für erwachsene Sozialhilfebezieher vorsieht.
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