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Volksanwältin Gaby Schwarz nennt die Auskünfte des Magistrats fehlerhaft und widersprüchlich. Sie verlangt Schadenersatz, „ohne Wenn und Aber“.

Volksanwältin Gaby Schwarz nennt die Auskünfte des Magistrats fehlerhaft und widersprüchlich. Sie verlangt Schadenersatz, „ohne Wenn und Aber“.

Todkranker Sohn: Stadt Wien sagt Förderung zu und streicht sie nach dem Begräbnis

Sie griff in den Notgroschen, ließ das Bad barrierefrei umbauen und vertraute dem Wort einer Magistratsbediensteten. Für ihren an einem Hirntumor erkrankten Sohn zahlte eine Pensionistin aus Wien-Simmering 14.000 Euro und blieb nach dessen Tod auf den Kosten sitzen. Die Stadt Wien lehnte die zuvor zugesagte Förderung ab.

Zuerst die Zusage, dann der Rückzug

Im Frühjahr 2025 kam die Diagnose: Hirntumor, dazu Lähmungserscheinungen. Die Mutter wollte dem Sohn die letzten Monate im eigenen Bad erleichtern. Laut Volksanwaltschaft sagte eine Mitarbeiterin der MA 50 bei der Besichtigung im Mai 2025 zu, der Umbau werde sicher gefördert, die Arbeiten dürften schon vor dem Antrag beginnen.

Im Juli wurde umgebaut, Anfang August folgten Antrag und Schlussrechnung. Was danach kam, war Amtschaos: erst keine Auskunft, weil die Pensionistin nicht als Förderwerberin galt, dann die Behauptung, der Antrag sei nie eingelangt. Inzwischen hat das Magistrat laut Volksanwaltschaft eingeräumt, dass der Antrag sehr wohl da war. Der Sohn starb im Jänner 2026. Statt der angekündigten Abnahme im April kam die Absage – gestützt auf die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung: Arbeiten vor Antrag, Antrag nicht spätestens einen Monat nach Beauftragung.

„Fassungslos und mega grantig“

Volksanwältin Gaby Schwarz, die den Fall Anfang September in der ORF-Sendung Bürgeranwalt mit einem Vertreter der MA 50 aufrollte, legt nach. „Ich bin unfassbar entsetzt darüber, wie die Stadt Wien mit Menschen umgeht.“ In den Unterlagen zur Förderung barrierefreier Maßnahmen stehe, der Antrag könne vor oder nach dem Umbau gestellt werden.

Von der Verordnung, hinter der sich das Rathaus nun verschanzt, sei nie die Rede gewesen. „Die Pensionistin hat alles richtig gemacht. Dafür ist beim Magistrat einiges falsch gelaufen.“ Die Informationen seien „fehlerhaft, unvollständig und widersprüchlich“ gewesen. Eine kulante Lösung bei der ursprünglichen Förderung reicht Schwarz nicht mehr. Sie verlangt Schadenersatz wegen Vertrauensschadens, „ohne Wenn und Aber“, und erwartet, dass Wien „sich nicht auf eine Verordnung ausredet“. Eine öffentliche Stellungnahme der Stadt zu dieser Forderung liegt bislang nicht vor.

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