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Die freiheitlichen Mandatare rund um Familiensprecherin Ricarda Berger fordern höhere Strafen und mehr Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

Die freiheitlichen Mandatare rund um Familiensprecherin Ricarda Berger fordern höhere Strafen und mehr Maßnahmen zum Schutz von Kindern.

Causa Paal: FPÖ fordert härtere Strafen für Kinderschänder und mehr Schutz für Kinder

Der Fall rund um den unter Missbrauchsverdacht stehenden Kabarettisten Günther Paal beschäftigt die Justiz und das Parlament: Die FPÖ legt dem Nationalrat einen dringlichen Antrag vor, der deutlich höhere Strafen und strengere Schutzmaßnahmen für Kinder fordert.

FPÖ nimmt aktuellen Fall zum Anlass

Im Zentrum des Antrags steht der Strafprozess gegen Paal. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage wegen des Vorwurfs einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie wegen des Verschaffens und Besitzes zahlreicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Dabei geht es weniger um den konkreten Fall, sondern um das Strafrecht insgesamt. Die Antragsteller argumentieren, dass die geltenden Strafrahmen und Schutzmaßnahmen überprüft werden müssten. Tatsächlich sieht § 207 StGB für sexuellen Missbrauch einer unmündigen Person grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Missbrauch von Kindern und Erpressung auf einer Stufe

Besonders ins Visier nimmt der Antrag die unterschiedlichen Strafdrohungen. Für schweren sexuellen Missbrauch gilt ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren, während schwere Erpressung ebenfalls mit einem bis zu zehn Jahren bedroht ist. Die FPÖ sieht darin ein Missverhältnis beim Schutz von Kindern.

Dabei geht es nicht nur um die Höhe der möglichen Strafe. Die Freiheitlichen verweisen auch auf die Statistik der rechtskräftigen Verurteilungen 2024 wurden insgesamt 130 Personen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verurteilt, 2025 waren es 135. Eine zumindest teilweise zu verbüßende Freiheitsstrafe erhielten davon 85 beziehungsweise 83 Personen.

Neun von zehn Kinderporno-Besitzern ohne Haft

Noch deutlicher fällt die Statistik beim Besitz beziehungsweise Verschaffen von Kindesmissbrauchsmaterial aus. 2024 gab es demnach 227 rechtskräftige Verurteilungen, 2025 waren es 233. Eine zumindest teilweise zu verbüßende Freiheitsstrafe wurde dabei laut Antrag in 16 beziehungsweise 28 Fällen verhängt.

Die Statistik Austria bestätigt für die Gerichtliche Kriminalstatistik, dass diese Statistik rechtskräftige Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch erfasst. Sie weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass daraus keine Informationen über andere Verfahrensausgänge oder Opfer abgeleitet werden können.

Was die Freiheitlichen ändern wollen

Die Forderungen des Antrags gehen deshalb deutlich über eine einzelne Strafverschärfung hinaus. Verlangt werden höhere Mindest- und Höchststrafen sowohl für sexuellen Missbrauch von Kleinkindern und unmündigen Minderjährigen als auch für den Besitz entsprechender bildlicher Darstellungen. Dazu kommen ein dauerhafter Strafregistereintrag und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen für einschlägig Verurteilte.

Beim Tätigkeitsverbot existieren bereits heute gesetzliche Möglichkeiten. Nach § 220b StGB kann ein Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausübung von Tätigkeiten untersagen, bei denen ein Verurteilter mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen in Kontakt kommt. Die Forderung der FPÖ zielt auf eine deutlich weitergehende und dauerhafte Regelung.

Regierung verweist auf geplante Verschärfung

Im Antrag wird zugleich auf die bisherige politische Debatte verwiesen. Die Bundesregierung habe laut den Antragstellern eine Verschärfung des Sexualstrafrechts im Regierungsprogramm vereinbart. Zudem wird auf eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung und Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts verwiesen. Die FPÖ kritisiert, dass aus Ankündigungen bislang keine entsprechende Gesetzesänderung geworden sei.

Die Forderung nach einem umfassenderen Kinderschutz ist dabei keine neue Position der Freiheitlichen. Bereits 2023 verlangte die FPÖ unter anderem höhere Mindest- und Höchststrafen, lebenslange Tätigkeitsverbote für einschlägig verurteilte Sexualstraftäter und dauerhafte Strafregistereinträge.

Jetzt ist der Nationalrat am Zug

Mit dem aktuellen dringlichen Antrag soll die Ampel-Regierung aufgefordert werden, eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen. Die konkreten Forderungen: höhere Strafrahmen, dauerhafte Strafregistereinträge und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig verurteilte Täter im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

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