Hans-Georg Maaßen wird seit Jahren wegen unliebsamer Aussagen vom Verfassungsschutz beobachtet – beim ehemaligen Präsidenten der Behörde lägen „Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vor, heißt es dort. Auch ein neues Dokument irritiert.
Beobachtung ohne neue Tatsachen
Nach Maaßens Darstellung, der gegen die Beobachtung klagt, ist der neue Schriftsatz des Verfassungsschutzes vor allem durch eines gekennzeichnet: das Fehlen neuer Tatsachen. Keine neue Äußerung, keine neue Handlung, kein neuer Vorgang wird benannt, der die mittlerweile über dreijährige Beobachtung seiner Person rechtfertigen könnte. Stattdessen werden alte Vorwürfe wiederholt und rechtlich zugespitzt, berichtete er auf Facebook.
Bemerkenswert ist dabei die offene Aussage, dass es auf die Legalität seiner Äußerungen gar nicht ankommen solle. Auch eine von der Meinungsfreiheit gedeckte, nicht strafbare politische Positionierung könne – nach Auffassung der Behörde – als „tatsächlicher Anhaltspunkt“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen dienen.
Die Umdeutung der freien Rede
Besonders heikel wird es bei mehrdeutigen Äußerungen. In der klassischen Grundrechtsdogmatik gilt: Wo Worte unterschiedlich verstanden werden können, ist diejenige Deutung heranzuziehen, die mit der Verfassung und der Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieser Schutzmechanismus verhindert, dass Kritik durch eine belastende Interpretation kriminalisiert oder beruflich sanktioniert wird.
Genau diese Vermutung zugunsten der freien Rede will der Verfassungsschutz in seinem Bereich offenbar nicht gelten lassen. Unter dem Stichwort „Gefahrerforschung“ beansprucht die Behörde das Recht, mehrdeutige Aussagen auch dann „belastend“ zu interpretieren, wenn eine verfassungskonforme und politisch legitime Lesart naheliegt. Die Konsequenz: Staatsorgane würden nicht Verteidiger der Meinungsfreiheit, sondern Deuter und Richter über politisch missliebige Sprache.
Hinzu kommt der offen ausgesprochene Anpassungsdruck. Maaßen berichtet, die Behörde halte ihm vor, er könne seine Äußerungen „korrigieren oder richtigstellen“, um ihnen einen für den Verfassungsschutz unbedenklichen Sinn zu geben.
Delegitimierung ohne Etikett
Der von der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingeführte Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist offiziell wieder gestrichen. Formal ordnet der Verfassungsschutz Maaßen nun dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ zu. Zugleich erklärt die Behörde, „Delegitimierungen“ könnten auch nach Abschaffung des eigenen Phänomenbereichs weiter als verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet werden.
Drei Jahre Gefahrenerforschung – ohne Gefahr
Seit Anfang 2023, so ergibt sich aus den Schriftsätzen, sammelt der Verfassungsschutz Material über Maaßen. Ende November desselben Jahres wurde seine Person im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS gespeichert. Die Beobachtung läuft damit seit über drei Jahren.
Zur Begründung beruft sich die Behörde auf die politischen und gesetzlichen Reaktionen auf die Anschläge von Halle und Hanau. Man müsse Radikalisierungsverläufe früh erkennen und Einzelpersonen bereits „im Vorfeld militanter Handlungen“ beobachten können.
