Die Kopftuch-Frau und ihre Familie fühlen sich diskriminiert und klagen vor der Gleichbehandlungsanwaltschaft (Symbolbild).

13. August 2026 / 12:01 Uhr

Kein Frühstück im Hotel: Kopftuch-Frau fühlt sich diskriminiert

Im Salzburger Hotel Cool Mama sorgt ein strenger Dresscode nun für Streit: Weil sie ein Kopftuch trug, wurde einer Muslima der Zugang zum Frühstücksrestaurant verwehrt. Die Kopftuch-Frau fühlte sich diskriminiert, die Gleichbehandlungsanwaltschaft prüft den Fall.

Kopfbedeckung ausdrücklich verboten

Der Anlass: Ein Ehepaar wollte mit seinen beiden erwachsenen Töchtern im Sky-Restaurant des Hotels frühstücken. Als sich die Mutter am Buffet bedienen wollte, wurde sie laut den von den Salzburger Nachrichten zitierten Augenzeuginnen auf den geltenden Dresscode hingewiesen. Ihr Kopftuch war damit nicht vereinbar.

Dabei war die Sache eigentlich eindeutig: Auf der Homepage des Hotels steht tatsächlich ausdrücklich, dass im Restaurant „jegliche Art von Kopfbedeckung“ untersagt ist. Der Dresscode gilt laut Hotel nicht nur beim Abendessen, sondern auch beim Frühstück. Das Haus begründet die Regeln mit dem gewünschten Ambiente und der Atmosphäre in seinen Sky-Restaurants.

Für die betroffenen Frauen ist die Sache damit allerdings nicht erledigt. Bereits im Februar 2026 wurde über einen ähnlichen Fall berichtet. Mehrere Moslem-Frauen aus Salzburg wandten sich deshalb an die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Hotel verweist auf einheitliche Regeln

Das Hotel stellte klar, dass es nicht gezielt gegen Moslem-Frauen vorgeht. Die Regelung gelte unabhängig von Herkunft, Religion oder Ethnie für alle Gäste. Damit sind nach Darstellung des Betriebs nicht nur Kopftücher gemeint, sondern ebenso Hüte, Kappen, Mützen oder andere Kopfbedeckungen.

Auch bei der Kleidung zieht das Cool Mama klare Grenzen: Nach Angaben des Hotels sind unter anderem Sport- und Badebekleidung, Arbeitskleidung und Flip-Flops nicht mit dem Dresscode vereinbar. Das Unternehmen betont, die Vorgaben würden bereits vor der Buchung kommuniziert.

Moslem-Familie soll Personal beschimpft haben

Im aktuellen Fall sei der Familie nach Angaben des Hotels angeboten worden, die Kosten für das bereits gebuchte Frühstück nicht zu verrechnen. Ein Frühstück auf dem Zimmer sei nicht möglich gewesen. Das Hotel erklärte gegenüber den Salzburger Nachrichten, die Familie habe diese Lösung akzeptiert. Zugleich wirft der Betrieb der Familie vor, das Personal anschließend lautstark beschimpft zu haben.

Jetzt geht es um die rechtliche Grenze

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht die Angelegenheit weniger schlicht. Alexandra König verwies gegenüber den Salzburger Nachrichten darauf, dass Diskriminierungsverbote eine Grenze des Hausrechts bilden. Auch scheinbar neutrale Regeln können rechtlich problematisch sein, wenn sie bestimmte Gruppen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit benachteiligen.

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet tatsächlich unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit beim Zugang zu öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Ob eine konkrete Regelung sachlich gerechtfertigt ist, hängt allerdings von den Umständen des jeweiligen Falls ab.

Genau an diesem Punkt entzündet sich der Streit. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hält laut Salzburger Nachrichten nicht für nachvollziehbar, weshalb der Ausschluss religiöser Kleidung für ein angemessenes Erscheinungsbild des Restaurants erforderlich sein sollte. Das ist zunächst eine rechtliche Einschätzung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und noch keine gerichtliche Feststellung einer Diskriminierung.

Hausrecht gegen Gleichbehandlung

Das Cool Mama wiederum beharrt auf seiner Linie: Wer das Sky-Restaurant besucht, soll sich an die vorab kommunizierten Regeln halten. Die Vorgabe richtet sich nach Darstellung des Hotels gerade nicht speziell gegen das islamische Kopftuch, sondern gegen Kopfbedeckungen generell. Die Wirtschaftskammer betonte bereits im Februar, Gastronomiebetriebe könnten aufgrund ihres Hausrechts Dresscodes festlegen. Entscheidend sei, dass diese für alle Gäste gleichermaßen gelten, neutral formuliert und klar kommuniziert werden.

Eine endgültige rechtliche Entscheidung über den konkreten Fall liegt damit nicht vor.

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