Vergewaltigung

Das vierzehnjährige Mädchen litt furchtbare Qualen (Symbolbild).

11. August 2026 / 09:04 Uhr

Mädchen (14) von Iraker vergewaltigt und zum Kopftuchtragen gezwungen

Was sich in Wien abspielte, ist kaum zu glauben. Ein 14-jähriges Mädchen musste ein regelrechtes Martyrium durchmachen. Die Anklage: Von einem 15-jährigen Iraker wurde sie vergewaltigt, gedemütigt und zum Kopftuchtragen gezwungen.

Am Anfang war er nett

Jetzt kommt das ganze Drama ans Licht! Ein vierzehnjähriges Mädchen aus Wien hat auf einer vom Jugendamt organisierten Reise nach Salzburg einen Iraker kennengelernt, den sie, wie Heute berichtet, am Anfang als nett empfand. Da die Mutter den Kontakt zu dem Täter verbot, mussten sie sich heimlich treffen. – Ein fataler Fehler!

Blutspuren an der Wand

Recht bald erkannte das Mädchen, dass der Iraker anders ticke. Es begann damit, dass er ihr vorschrieb, was sie tragen solle. Er habe sie gezwungen, das Kopftuch zu tragen und sie habe zum Islam konvertieren müssen. Jetzt gab das Mädchen zu Protokoll, dass er sie wochenlang vergewaltigt habe, das letzte Mal am 7. Juli in einem Stiegenhaus beim Wiener Brigittaplatz. Die Ermittler konnten sogar noch Blutspuren an der Wand finden.

Morddrohungen und Erniedrigung

Die vorliegenden Chatnachrichten zeichnen ein Bild des Grauens. „Bei Allah, ich werde dich töten“, drohte er und weiter: „Du machst alles, was ich dir sage“. Der Iraker bestritt jegliche Gewalt und gab zu Protokoll: „Ich sagte ihr nur, dass sie im Hidjab sehr gut ausschaut“. Als die Wienerin den Kontakt jedoch abbrechen wollte, drohte er ihr mit Veröffentlichung von Nacktbildern und bombardierte sie mit Nachrichten auf TikTok – dem Kontaktverbot zum Trotz.

Beweismittel zerstört

Das Mädchen litt unter dem Iraker furchtbare Qualen, sodass sie, wegen Selbstverletzungen und psychischer Belastung, mehrfach ins Spital musste. Das Jugendamt, so Heute, unternahm jedoch nicht alles, um das Mädchen vor dem Einfluss zu schützen. Vor der Festnahme am 19. Juli habe er sie dazu bringen können, Beweismittel zu zerstören und das Handy aus dem Fenster zu werfen. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

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