Seit Freitag gilt das neue Recht auf Reparatur.
Reparieren statt ersetzen
Damit hat auch Österreich die entsprechenden EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.
Hersteller müssen Reparaturen erleichtern, Ersatzteile bereitstellen und Verbraucher besser über Kosten und Möglichkeiten informieren. Betroffen sind unter anderem Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Staubsauger.
Verlängerung der Gewährleistung
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist soll sich eine Reparatur besonders auszahlen: Wird ein mangelhaftes Gerät repariert, verlängert sich die Haftung des Verkäufers laut den vorliegenden Informationen um weitere zwölf Monate.
Auch nach Ablauf der Gewährleistung sollen Reparaturen leichter möglich werden.
Österreich bei Wiederverwertung vorne
In Österreich werden jährlich 15,5 Kilogramm Elektroschrott pro Kopf der Wiederverwertung zugeführt. Das ist mehr als im EU-Durchschnitt von elf Kilogramm.
Erziehungsanstalt Brüssel
Mit dem Gesetz will Brüssel die Konsumenten erziehen: Kleine Defekte sollen nicht mehr automatisch zum Neukauf führen, wobei die Technokraten den Europäern offenbar unterstellen, dies aus Jux und Tollerei zu machen.
Denn in der Praxis scheitert eine Reparatur nicht am Willen oder am technischen Können, sondern an der Konstruktion der Geräte. Gerade Elektrogeräte verfügen über viele verklebte oder verschweißte Bauteile, verlötete Speichern und vergossenen Platinen. Ein günstiger Austausch einzelner Komponenten werde dadurch oft unmöglich.
Kosten bleiben die größte Hürde
67 Prozent der im Rahmen einer Studie des IFH Köln befragten österreichischen Konsumenten empfinden Reparaturen gegenüber einem Neukauf grundsätzlich als zu teuer.
Bei älteren Geräten halten 32 Prozent eine Instandsetzung nicht mehr für sinnvoll. Für 17 Prozent genügt bereits ein nur wenig teureres Neugerät als Argument gegen die Reparatur.
Was das für Österreich bedeutet
Daran wird auch ein neues Gesetz nichts ändern, zumal es bloß Absichten formuliert, dabei aber den Konsumenten in die Irre führt. Denn 17 Prozent jener Befragten, die das Gesetz zu kennen glauben, gehen laut Studie fälschlich davon aus, dass durch das Gesetz eine Reparatur gratis werde.
Bislang haben erst 40 Prozent der Befragten überhaupt von dem neuen Recht gehört.
