Vergewaltigung

Das zum Tatzeitpunkt erst 16-jährige Mädchen soll von den beiden Syrern nicht nur vergewaltigt, sondern dabei auch noch gefilmt und mit den Aufnahmen erpresst worden sein.

27. Juli 2026 / 15:38 Uhr

Prozess gegen zwei Syrer: 16-Jährige in Wohnung gelockt und vergewaltigt

Am Wiener Straflandesgericht hat am heutigen Montag ein Verfahren gegen zwei Syrer begonnen: Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Migranten vor, eine damals 16-Jährige in eine Wohnung gelockt, dort sexuell missbraucht und die Taten gefilmt zu haben. Beide Männer bestreiten sämtliche Anschuldigungen.

Opfer in Wohnung gelockt

Nach Darstellung der Anklage lernte die Jugendliche den 21-jährigen Beschuldigten über die Plattform Snapchat kennen. In weiterer Folge sei ein Treffen vereinbart worden, zu dem die 16-Jährige mit dem Zug nach Wien gereist sei. Dort soll sie in eine Wohnung gebracht worden sein.

Opfer bei der Tat gefilmt und erpresst

Laut Staatsanwaltschaft kam es in der Wohnung zu sexuellen Übergriffen. Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, die Jugendliche vergewaltigt und dies mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet zu haben. Kurz darauf soll auch sein 19-jähriger Cousin sexuelle Gewalt ausgeübt und ebenfalls Videoaufnahmen erstellt haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass diese Aufnahmen später genutzt wurden, um Druck auf das Mädchen auszuüben. Für den Fall einer Anzeige soll ihr mit der Veröffentlichung der Videos gedroht worden sein.

Syrer geben sich unschuldig

Vor Gericht bestritten beide Beschuldigten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Der 21-Jährige Syrer erklärte, er habe mit der Jugendlichen über mehrere Wochen hinweg eine Beziehung geführt; der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt. Sein 19-Jähriger Landsmann gab an, sich lediglich in der Wohnung aufgehalten zu haben, um Schuhe abzuholen.

Die Verteidigung verwies unter anderem darauf, dass keine Verletzungen festgestellt worden seien und die Jugendliche nach dem Vorfall keinen Arzt konsultiert habe. Zudem seien auf dem sichergestellten Mobiltelefon des 21-Jährigen keine belastenden Videoaufnahmen gefunden worden, so dessen Rechtsvertreter.

Aussage per Video, Urteil erwartet

Das mutmaßliche Opfer erschien nicht persönlich zur Verhandlung. Stattdessen wurde eine zuvor im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme aufgezeichnete Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt. Ein Urteil wird noch im Laufe des heutigen Montags erwartet.

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