Der digitale Euro kommt immer näher – doch von den Freiheitlichen kommt in Brüssel weiterhin Widerstand: FPÖ-Mandatar Gerald Hauser fordert einen verbindlichen Schutz des Bargelds und gesetzliche Grenzen gegen digitale Kontrolle.
Sogar EU-Datenschutzbehörden warnen
Am 23. Juni stimmt der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments über den digitalen Euro ab. Die Europäische Zentralbank (EZB) verkaufe das Projekt als „digitales Bargeld“, erklärte Hauser. Dafür brauche es jedoch eine Zahlungsinfrastruktur – und diese benötige Identifizierung, Limits, Prüfungen und Datenverarbeitung. Selbst europäische Datenschutzbehörden würden davor warnen, dass alle Transaktionen erfasst werden könnten, so Hauser.
Er sieht darin ein „Systemproblem“, auch weil sämtliche Zahlungen unabhängig vom Betrag erfasst werden könnten. Ebenso warnte er vor den Halteobergrenzen: „Wer begrenzen will, wie viel digitaler Euro jemand halten darf, muss den Bürger technisch erfassen. Das bedeutet einen Verlust von Anonymität.“
Nur Bares ist Wahres
Den digitalen Euro sieht er als Gefahr für das Bargeld. Er erinnerte daran, dass selbst das EU-Parlament Bargeld als das „einzige Zahlungsmittel für direkte persönliche Zahlungen ohne Drittpartei und ohne elektronische Ausrüstung“ bezeichnet. Gleichzeitig würden die Bargeldgrenzen immer weiter gesenkt. „Wer jetzt den digitalen Euro einführt, beschleunigt eine Entwicklung, die ohnehin schon läuft“, mahnte Hauser.
Kein digitaler Euro ohne Schutz des Bargelds
Seine Forderung ist klar: „Kein digitaler Euro ohne knallharten Bargeldschutz im Gesetz”. Damit meint er eine verpflichtende Annahme von Bargeld, einen flächendeckenden Zugang sowie Schutz vor digitalem Zahlungszwang. Auch seine Position in Sachen Datenschutz ist eindeutig:
Nicht Versprechen in Erwägungsgründen, sondern klare Pflichten im Gesetz. Die Bürger haben ein Recht auf Vertraulichkeit und auf die Freiheit, mit Bargeld zu bezahlen.
EZB muss für Transparenz sorgen
Hauser will deshalb eine Anfrage an die EZB selbst stellen – er will wissen:
- Welche konkreten personenbezogenen und transaktionsbezogenen Daten würden bei Online-Zahlungen mit digitalem Euro jeweils von der EZB, nationalen Zentralbanken, Zahlungsdienstleistern und sonstigen technischen Dienstleistern verarbeitet oder gespeichert?
- Wie will die EZB technisch ausschließen, dass Halteobergrenzen, Nutzeridentifikation, Betrugsprävention oder AML/CFT-Prüfungen zur Erstellung zentraler oder dezentral zusammenführbarer Zahlungshistorien einzelner Nutzer führen?
- Angesichts rückläufiger Bargeldakzeptanz im Euroraum: Welche konkreten technischen und operativen Garantien sieht die EZB vor, damit der digitale Euro Bargeld nicht verdrängt und insbesondere Offline-Zahlungen ein tatsächlich bargeldähnliches Datenschutzniveau erreichen?


