Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) stellt unmissverständlich klar: Asyl bedeutet Schutz auf Zeit – und darf keinesfalls automatisch zur österreichischen Staatsbürgerschaft führen. Im Interview mit der Presse fordert er dringende Änderungen am geltenden Recht.
Gericht macht Weg frei – Kunasek schlägt Alarm
Im Zentrum steht der Fall eines Syrers in Graz. Den stuft der Staatsschutz als terrorverdächtig ein. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht dem Antrag auf Staatsbürgerschaft stattgegeben. „Das darf in Österreich nicht passieren“, betont der Landeshauptmann. Der Mann war 2016 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden, nachdem er in Syrien für eine Gruppe gekämpft haben soll, die ein Kalifat anstrebte. Der Staatsschutz hatte 2024 weiterhin ein Gefährdungspotenzial nicht ausgeschlossen.
Dank an den ÖVP-Innenminister
ÖVP-Innenminister Gerhard Karner geht gegen die Entscheidung vor und hat Revision beantragt. Kunasek findet dafür ungewöhnlich klare Worte der Anerkennung: „Da bin ich dem Innenminister auch dankbar, dass er einen Antrag auf Revision stellt.“ Solche Fragen müsse man gemeinsam angehen – unabhängig davon, welcher Partei der Innenminister angehöre. Man sei in der Steiermark die Ersten gewesen, die den Fall aufgezeigt hätten. Jetzt warte man ab, was der Verwaltungsgerichtshof entscheide.
Rückkehrzentren und die Lehren aus 2015
Kunasek spricht auch mögliche Rückkehrzentren für illegale Migranten in Uganda an. Berichte über Verhandlungen mehrerer EU-Staaten, darunter Österreich, mit dem afrikanischen Land kursieren derzeit. Sichere Grenzen müssten möglich sein, so der Landeshauptmann. Sollte die Regierung solche Zentren tatsächlich umsetzen, wäre damit aus seiner Sicht eine langjährige FPÖ-Forderung aufgegriffen: Man sei dann „spät, aber doch draufgekommen, dass man das braucht“. Gleichzeitig erinnert er an die Folgen der Zuwanderung von 2015: Viele der damals Gekommenen hätten inzwischen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft. Hier brauche es dringend Anpassungen.
Der steirische Landeschef bleibt bei seiner Linie: Die österreichische Staatsbürgerschaft ist kein Automatismus nach Jahren des Aufenthalts über das Asylsystem. Und Fälle wie jener in Graz dürften sich nicht wiederholen.
