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Wer nicht nachweisen kann, dass er geimpft, negativ getestet oder genesen ist, darf keinen WIFI-Kurs mehr besuchen – auch, wenn die Kursgebühr bereits bezahlt wurde.

Wer nicht nachweisen kann, dass er geimpft, negativ getestet oder genesen ist, darf keinen WIFI-Kurs mehr besuchen – auch, wenn die Kursgebühr bereits bezahlt wurde.

Teilnehmer empört: WIFI-Kurs nur noch mit „Gesund“-Nachweis möglich

Wer nur „gesund“ ist, darf seit 19. Mai auch keinen Kurs mehr beim Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) besuchen, ohne dies auch beweisen zu können. Auch hier gilt die sogenannte 3g-Regel.

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4.600 Euro für Kurs bezahlt

Ein Kursteilnehmer, der sich an unzensuriert wandte, ist empört. Er habe im vergangenen Herbst 4.600 Euro für einen Kurs beim WIFI bezahlt und diesen bis jetzt auch besucht. Dafür notwendig wäre eine FFP2-Maske gewesen. Seit 19. Mai aber reiche diese nicht mehr aus, man müsse jetzt eine Impfung oder einen Test nachweisen oder beweisen können, dass man vom Coronavirus bereits genesen sei. Er will den Kurs daher nicht mehr besuchen und sagt:

Zum Glück habe ich die nötigen 75 Prozent erreicht. Aber ich finde, dass das eine extrem illegale Aktion ist.

WIFI bestätigt 3g-Regel

Auf Nachfrage von unzensuriert bestätigte das WIFI, dass ab 19. Mai die 3g-Regel (geimpft, getestet, genesen) gelte. Man müsse sich an entsprechende Verordnungen halten. Die Kursteilnehmer wären von dieser Änderung über Mail, sofern vorhanden, informieret worden. Außerdem wäre die Bestimmung auch auf der Webseite kundgetan worden.

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