Vor wenigen Stunden verkündete das grüne “Urgestein” Karl Öllinger, dass er vor dem Oberlandesgericht Wien mit seiner Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil verloren hat, wie auch Der Standard berichtet. Konkret geht es um einen Studenten, der angeblich dabei fotografiert wurde, wie er aus dem Fenster der Burschenschaft “Gothia” in Wien-Josefstadt in Richtung einer Demonstration den „Hitlergruß“gezeigt haben soll. Tatsächlich hat der Student nur gewunken, wie auch im video am Ende des Artikels erkennbar ist.
Verurteilung in erster Instanz
Öllinger war das eine entsprechende Veröffentlichung wert. Er hatte – wie unzensuriert berichtete – am 25. Jänner 2019 auf seiner Facebook-Seite zwei Fotos verbreitet und dem Mann zu Unrecht nationalsozialistische Wiederbetätigung unterstellt. Dem Grün-Pensionisten wurde nach einer Klage des Studenten im September 2019 am Wiener Landesgericht die Rechnung dafür präsentiert: Er wurde wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz schuldig erkannt und zu einer Entschädigung von 1.500 Euro verurteilt, wogegen er sogleich in Berufung ging.
Fassungslos über “Naivität und Ignoranz” des Gerichts
Nun ließ Öllinger seine Facebook-Freunde wissen (Rechtschreibfehler im Original:
Also das Oberlandesgericht Wien ist der Meinung, dass alleine die Veröffentlichung des Fotos mit der Geste am Fenster der rechtsextremen Burschenschaft Gothia schon von meiner Seite den Vorwurf der Wiederbetätigung beinhalte.
Den Vorwurf bräuchte ich gar nicht schreiben, weil deraus dem Bild hervorgehe, im Betrachter diesen Eindruck erwecke.
Ich hätte stattdessen schreiben müssen, was der Kläger in seiner von seinen unbekannten Freunden im Innenministerium ( mit)verfassten Erklärung behauptet hat: dass es sich um eine Winkbewegung gehandelt hat.
Meiner Berufung wurde also nicht stattgegeben.
Ich bin fassungslos über diese Naivität (Ich ergänze noch: ) und Ignoranz!
https://www.facebook.com/karloellinger/posts/2748326058538229
Das Urteil ist rechtskräftig, auch wenn Öllingers Anwältin Windhager – wie im standard angedeutet – einen Erneuerungsantrag stellen will. Dem Grünen und seiner Fangemeinschaft, die sich über die Entscheidung echauffiert, sollte mittlerweile zur Kenntnis gebracht worden sein, dass es ein Video gibt, welches das Winken des Burschenschafters dokumentiert – unzensuriert berichtete ebenfalls. Wenngleich die Gruppe „SerbInnen gegen Rechts“ das Video gelöscht hat, so wurde es gesichert und auf FPÖ-TV gezeigt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Von einer “Wiederbetätigung”, von Öllinger anscheinend immer noch trotz der Faktenlage überzeugt erscheint, kann daher keine Rede sein. Doch der Ex-Grüne gibt nicht auf: Er will nun mit seinem Fall vor den Obersten Gerichtshof.