Anstatt die Grenzen zu schließen, ließ die Regierung unter Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) 2015 hunderttausende Menschen nach und durch Österreich strömen. Um sie unterzubringen, wurden dringend Quartiere benötigt. Die Kosten dafür belasten das Budget bis heute enorm. Die FPÖ ruft daher nach einer Rechnungshofprüfung der Mietverträge.
5,3 Millionen plus X im Jahr für großteils leere Heime
Rund 5,3 Millionen Euro im Jahr überweist das Innenministerium an 16 Quartiergeber. Hinzu kommen noch Kosten für zwei ehemalige Asylheime in Salzburg und Kärnten, zu denen „aufgrund vertraglicher Verpflichtungen“ keine Angaben gemacht werden dürfen, wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer Anfragebeantwortung bekanntgab.
Nur vier der insgesamt 18 Quartiere sind noch mit Asylwerbern belegt. Die Mietkosten für diese vier betragen knapp über 1,5 Millionen jährlich. Den Rest des Geldes bezahlt man für „Vorsorgekapazitäten“ – also für den Fall, dass ein neuer Einwandereransturm kommt – oder nutzt die Räume als Materialdepots.
Kündigung vielfach nicht möglich
Aber warum nicht einfach kündigen? Anfragesteller Hannes Amesbauer, Sicherheitssprecher der FPÖ, weiß die Antwort:
Die Verträge über diese Asylunterkünfte wurden unter Johanna Mikl-Leitner abgeschlossen. In etlichen Verträgen hat Mikl-Leitner lange Kündigungsfristen, horrende Mieten, aberwitzig lange Laufzeiten und sogar einen Kündigungsverzicht über viele Jahre einbauen lassen.
FPÖ verlangt Rechnungshofprüfung
Amesbauer forderte daher, dass der Rechnungshof die Verträge prüft und in jedem einzelnen Fall untersucht, ob daraus ein vermeidbarer Schaden für die Republik entstanden ist. Er spricht von einer „Selbstfesselung“ des Staates – und damit des Steuerzahlers – gegenüber den Vermietern durch ÖVP-Ex-Innenministerin und jetzige Landeshauptfrau von Niederösterreich Johanna Mikl-Leitner.
FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl hatte zuletzt angekündigt, Strafanzeigen gegen Faymann und Mikl-Leitner wegen des Nicht-Vollzugs der Fremdengesetze 2015 erneut einzubringen.