Jetzt kommt Bewegung in die sogenannte Justiz-Causa rund um die Äußerungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und die mutmaßlichen Informationsweitergaben aus der Staatsanwaltschaft (StA) an Journalisten. Die StA ermittelt jetzt in eigener Sache und vorerst gegen unbekannte Täter.
Der ÖVP-Kanzler hatte die Behauptung aufgestellt, dass ihm zwei hochrangige Journalisten bestätigt hätten, dass interne Informationen aus der StA Wien an Medien weitergegeben würden. Diese Causa ist höchst brisant, da sie eine verdeckte Zusammenarbeit zwischen Teilen der Justiz und den Medien offenbart, die eigentlich absolut gesetzeswidrig ist.
Kurz möchte seine Informanten nicht nennen
Kurz hat gegenüber der Öffentlichkeit bekannt gegeben, dass er die Informanten aus der Medienszene nicht nennen möchte. Jetzt ergibt sich die spannende Frage, ob Kurz unter Wahrheitspflicht vor ermittelnden Behörden, etwa dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung oder der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) aussagen muss oder nicht. Immerhin handelt es sich nach dem Tatbild um mutmaßlichen Amtsmissbrauch und Bruch des Amtsgeheimnisses.
Der Strafrechtsexperte und Universitätsprofessor Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien, steht auf dem Standpunkt, dass Kurz als Bundeskanzler in dieser Causa nicht anzeigepflichtig sei, weil ihnen keine entsprechenden Pflichten treffen würden. Im Sinne einer funktionierenden Justiz wäre eine Anzeige durch den Kanzler aber sinnvoll, so der Strafrechtler Kert.