Das Thema Sicherungshaft begleitet aktuell die Medienwelt. Bekanntlich ist eine solche Maßnahme im schwarz-grünen Regierungsprogramm vorgesehen. Doch die Grünen – zuletzt in Form der Klubobfrau Sigrid Maurer und des Nationalratsabgeordneten Michel Reimon – gaben öffentlich zu verstehen, dass es die notwendige Verfassungsänderung mit ihnen “nicht geben” werde.
Die FPÖ hat jedenfalls einen Entschließungs-Antrag im Nationalrat eingebracht. Dieser wird nun im entsprechenden Ausschuss behandelt. Man darf gespannt sein, wie mit dem Antrag letztendlich verfahren wird.
Sicherungshaft ist EU-konform
Tatsache ist jedenfalls – und das hat unzensuriert schon längst klargestellt – dass eine solche Sicherungshaft EU-konform ist. Die Antragsteller, FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer, weisen auch auf die entsprechende Richtlinie 2013/33 (Aufnahmerichtlinie) hin. In insgesamt 15 EU-Staaten soll eine Sicherungshaft bereits gesetzlich verankert sein. Die derzeitige gesetzliche Lage in Österreich könnte man fast schon als „Golden Plating im umgekehrten Sinne“ bezeichnen. „Golden Plating“ wird als Übererfüllung von EU-Recht bezeichnet. Nur in diesem Fall wird dem EU-Recht nicht Rechnung getragen, weil die österreichischen Gesetze zu streng sind.
EU-Recht erlaubt viele Haftgründe
Dabei gäbe es laut EU-Recht so viele Möglichkeiten, um gefährliche Asylwerber zu inhaftieren. In Fällen, in denen es erforderlich ist, dürfen die Mitgliedsstaaten auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung den Antragsteller in Haft nehmen, wenn sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen.
Ein Antragsteller darf in Haft genommen werden, um seine Identität oder Staatsangehörigkeit festzustellen, oder zu überprüfen. Er darf in Haft genommen werden, um Beweise zu sichern, auf die sich sein Antrag auf internationalen Schutz stützt und die ohne Haft unter Umständen nicht zu erhalten wären, insbesondere wenn Fluchtgefahr des Antragstellers besteht.
Ein Antragsteller darf in Haft genommen werden, wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist.
Unregulierter Flüchtlingsansturm auch Haftgrund?
Es stellt sich auch die Frage, ob die öffentliche Ordnung dann gefährdet erscheint, wenn es eine Massenbewegung von Migranten gibt. Man erinnere sich an Szenen im Sommer 2015, bei denen “Flüchtlinge” eine Polizeikette von gerade einer Handvoll Beamter einfach überrannt hat. In diesem Fall müsste es laut EU-Recht auch zulässig sein, sämtliche “Schutzsuchende” in Haft zu nehmen.