Im Juli erschütterte ein besonders grausames Verbrechen ganz Deutschland: Ein aus Eritrea stammender Mann stieß eine Mutter und ihren erst acht Jahre alten Sohn auf Gleis 7 des Frankfurter Hauptbahnhofs vor einen einfahrenden ICE. Die Mutter konnte sich retten, der kleine Junge kam bei der sinnlosen Attacke ums Leben. Da der Täter schuldunfähig sein soll, wird gegen ihn keine Anklage erhoben.
Versuchter dreifacher Mord ohne Motiv
Der 40-Jährige, der gegen 10.00 Uhr des 29. Juli den kleinen Jungen tötete, wollte ursprünglich drei wehrlose Personen auf die Gleise schubsen, das dritte Opfer, eine 78-jährige Frau, konnte sich aber gegen den Afrikaner wehren. Nach der Tat flüchtete der Täter und wurde schließlich von Passanten, darunter auch einem Polizisten in Zivil, verfolgt und festgehalten, bis Polizisten des 4. Frankfurter Polizeireviers eintrafen und den Eritreer festnahmen.
Eritreer soll an Psychose leiden
Es dauert nicht lange, bis die ersten Vermutungen über eine “psychische Erkrankung” die Runde machten: Der Mann, der 2006 illegal in die Schweiz eingereist war, soll seit Anfang 2019 wegen “psychischer Probleme” krankgeschrieben gewesen sein, ließ die Kantonspolizei von Zürich verlauten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt warf dem Eritreer Mord und versuchten Mord in zwei Fällen vor und erließ einen Haftbefehl gegen ihn. Der Prozess soll bereits im nächsten Jahr beginnen und schnell abgeschlossen werden: Eine Anklage wegen Mordes hat der mutmaßliche Kindermörder jedoch nicht zu befürchten. Da es “Hinweise” auf eine Psychose gebe, soll ein Antrag auf psychiatrische Unterbringung gestellt worden sein, schreibt die FAZ.
Immer mehr “psychisch kranke” Gewaltverbrecher
Höchstwahrscheinlich ein weiterer Fall, den die deutschen Steuerzahler Jahre, Jahrzehnte oder gar lebenslang in der geschlossenen Psychiatrie durchfüttern müssen. Kosten pro Kopf und Tag: rund 530 Euro, das ist vier Mal so viel wie ein “normaler” Häftling. Auch in Österreich platzt der sogenannte “Maßnahmenvollzug” aus allen Nähten, weil immer mehr ausländische Gewaltverbrecher als “psychisch krank” eingestuft werden.