Drei Anfragen der letzten Gesetzgebungsperiode, die von der FPÖ gestellt wurden, hat Peschorn fristgemäß nicht beantwortet, obwohl er müsste.

4. Dezember 2019 / 00:07 Uhr

Innenminister Peschorn beantwortet drei FPÖ-Anfragen nicht

Bekanntlich wundert sich der freiheitliche FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein darüber, dass eine von ihm eingebrachte parlamentarische Anfrage zum Thema „Datenleck Rubicon“ nicht beantwortet wurde, obwohl die Frist zur Beantwortung am 25. November 2019 abgelaufen ist. Jenewein, der seit der letzten Nationalratswahl kein Mandat mehr errungen hat, ist nicht der einzige Abgeordnete, dessen Anfrage nicht beantwortet wurde. Der Salzburger FPÖ-Politiker Christian Pewny brachte am 25. September eine Anfrage zum Thema Salafisten-Training in Salzburg  und Ausständige Besetzung des Kommandanten der PI Radstadt ein. Beide Anfragen hätten ebenfalls am 25. November beantwortet werden müssen. Doch auch Pewny sitzt nicht mehr im Nationalrat.

Peschorn antwortet nicht

Für alle drei Anfragen ist Übergangs-Innenminister Wolfgang Peschorn zuständig. Während alle anderen Minister Anfragen auch dann beantworten, wenn die Anfragesteller nicht mehr im Nationalrat sitzen, fühlt sich Peschorn offenbar nicht verpflichtet, einen Finger zu rühren. Allerdings gibt es keine Rechtsgrundlage, die explizit eine Nichtbeantwortung vorsieht. Zumal die Nationalrats-Kollegen, die bei den Anfragen mit unterschrieben haben, ja sehr wohl noch im Parlament sitzen.

Keine Vorschrift erlaubt Nicht-Beantwortung

Zuständig ist das Geschäftsordnungsgesetz 1975. Ab Paragraph 91 werden die Formalitäten zu Anfragen geregelt. Anfragen, die ein Abgeordneter an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder richten will, sind dem Präsidenten schriftlich zu übergeben. Sie müssen mit den eigenhändig beigesetzten Unterschriften von wenigstens fünf Abgeordneten, den Fragesteller eingeschlossen, versehen sein und sind dem Befragten durch die Parlamentsdirektion mitzuteilen. Der Befragte hat innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Anfrage an den Präsidenten mündlich oder schriftlich zu antworten. Ist dem Befragten eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen.

Ab wie vielen Unterschriften ist eine Anfrage gültig?

Soweit ersichtlich, gibt es aber keinen Gesetzestext, der explizit regelt, dass eine von fünf Abgeordneten eingebrachte Anfrage seine Gültigkeit verliert, wenn einer der Abgeordneten – oder mehrere bis alle – aus dem Nationalrat ausscheidet. Was wäre zum Beispiel, wenn ein Abgeordneter eine Anfrage unterschrieben hat, aber vor Beantwortung etwa ausscheidet, weil er Landesrat in seinem Heimatbundesland wurde? Was wäre, wenn ein Unterzeichner aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet? Sollten der Form halber mehr statt fünf Abgeordnete eine Anfrage unterzeichnen, damit sichergestellt werden kann, dass ein gewisser Peschorn sich verpflichtet fühlt, eine Beantwortung durchzuführen?

Auch Medienanfrage von unzensuriert blieb unbeantwortet

Fragen, die faktisch nicht gestellt werden müssen. Das Geschäftsordnungsgesetz sieht eben keine Ungültigkeit einer eingebrachten Anfrage vor. Eine Medienanfrage unserer Redaktion wurde vom Innenministerium bis dato nicht beantwortet – obwohl telefonisch versichert worden war, dass gestern, Dienstag (3. November),  eine Rückmeldung erfolgen werde.

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