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Ein Antrag auf „humanitäres Bleiberecht“ führt in den meisten Fällen nicht dazu, dass Fremden dieses Recht auch gewährt wird.

20. November 2019 / 11:29 Uhr

“Humanitäres Bleiberecht” wird in Österreich nur selten gewährt

Ein „humanitärer Aufenthaltstitel“, in der Öffentlichkeit oft auch „humanitäres Bleiberecht“ genannt, ist eine immer wieder von Linken ins Spiel gebrachte Forderung, um Fremde, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, vor einer Abschiebung zu bewahren. Derzeit kann ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden, oder die Behörde (das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) prüft von Amts wegen.

Rechtskräftige Ablehnungen überwiegen deutlich

Allerdings brauchen sich die meisten Fremden keine Hoffnungen machen. Denn der Großteil der Anträge wird rechtskräftig abgelehnt. 15.387 Fälle wurden im Jahr 2018 abgeschlossen. Davon haben nur 1.922 Personen einen solchen „humanitären Aufenthaltstitel“ erhalten. Demgegenüber stehen 13.465 Ablehnungen. 352 Afghanen wurde ein Bleiberecht gewährt. Afghanen zählen zur höchsten Gruppe bei den Anerkennungen. Allerdings trifft das auch bei den Ablehnungen zu. Denn 2.525 Afghanen bekamen eine negative Entscheidung.

Ähnlich sieht es auch aktuell im heurigen Jahr (Stand Oktober) aus. 2.266 Afghanen erhalten kein humanitäres Bleiberecht. Bei 314 fiel die Entscheidung positiv aus. Insgesamt wurden bis zum Oktober dieses Jahres 1.617 Fälle positiv entschieden. 11.620 Personen allerdings wurden abgewiesen.

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