Wer sich da und dort wundert, was im Bereich der Justiz gerade in Vorwahlzeiten passiert und vor allem nicht passiert, dem kommt folgende Nachricht gerade recht: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen Richter wegen Dienstvergehens verurteilt.
Kritische Tweets gegen Grasser auf Twitter
Beim Dienstvergehen handelte es sich um vier kritische Tweets im Kurznachrichtendienst Twitter über den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Einen besonders geschmacklosen Tweet setzte laut OGH-Spruch der Sohn des Richters, der ihn dazu ermächtigt habe, ab.
Es war ein Tweet im Zusammenhang mit der Krimiserie „Tatort“, in der es um Kriminelle ging, die wegen Unzulänglichkeiten in der Strafverfolgung nicht vor Gericht kamen, und in der Folge von einem Scharfschützen im Weg der Selbstjustiz erschossen wurde. Er lautete: „Gäb’s den tatort wirklich, wäre Grasser in Lebensgefahr“.
Geldstrafe und Übernahme der Verfahrenskosten
Der OGH hatte einen erstinstanzlichen Freispruch vom Oberlandesgericht Graz gekippt und den Richter wegen eines Dienstvergehens zu einer Geldstrafe von einem Monatsgehalt verurteilt. Zudem muss er die mit 600 Euro bestimmten Verfahrenskosten zahlen. Der Anwalt des Richters, Hans Rainer Reißmüller, kündigte gegenüber der APA an, dass der Richter sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden werde.
Ehefrau ist Richterin des Grasser-Prozesses
Pikant an dieser Justiz-Posse ist, dass es sich bei dem verurteilten Richter um den Ehemann jener Richterin handelt, die seit Dezember 2017 den Strafprozess gegen Grasser und anderen wegen Korruptionsverdacht führt.
Die Ehefrau ist zudem auch jene Richterin, die Peter Westenthaler in zweiter Instanz (nach Freispruch in der ersten Instanz) schuldig gesprochen hat. Da könnte man glatt von einer Politjustiz gegen den Klubobmann der schwarz-blauen Regierung, gegen die der Ehemann so wetterte und nun auch vom OGH schuldig gesprochen wurde, ausgehen.