Weder Juliane Bogner-Strauß noch August Wöginger wollten Stellung zu einer Medienanfrage von unzensuriert.at nehmen. Ob eine eher unsinnige Forderung von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz tatsächlich auch umgesetzt werden kann, bleibt damit unbeantwortet.

21. September 2019 / 00:12 Uhr

ÖVP schweigt konsequent zu unsinniger Forderung nach weiterer “Taskforce gegen Sozialbetrug”

Unzensuriert hat unlängst von einer “Schnaps-Idee” berichtet, die die ÖVP als eine ihrer “100 Forderungen” verkauft hat, die anlässlich des Nationalratswahlkampfs von allen „normalen Medien“ ungeprüft geschluckt worden waren. Es geht dabei um die “Taskforce gegen Sozialbetrug”. ÖVP-Ex-Kanzler Sebastian Kurz meinte im Zuge einer Präsentation, dass Österreich an 130.000 Kinder ins Ausland Familienbeihilfe überweise und man nicht wisse, ob es diese Kinder auch tatsächlich gibt.

Anlassbezogen schickte unzensuriert.at folgende Medienanfrage an die damals zuständige ÖVP-Ministerin, von der man annehmen kann, das sie dazu fundiert Stellung nehmen kann:

Sehr geehrte Frau Mag. Dr. Bogner-Strauß,

als Familienministerin waren Sie zuständig in Sachen Familienbeihilfe, die Österreich gemäß EU-Verordnungen ins Ausland überweisen muss.

Wir fragen Sie anlassbezogen aufgrund der von der ÖVP präsentierten „Taskforce gegen Sozialbetrug“, die sich dieser Sache annehmen soll.

Medienberichten konnten wir entnehmen:

Bei 130.000 Kinder gehe die Familienbeihilfe derzeit ins Ausland, so Kurz: „Und für uns ist schwer festzustellen, ob es diese Kinder überhaupt gibt.“

Abgesehen davon, dass in der Zeit vom damaligen Innenminister Herbert Kickl eine “Taskforce” geschaffen wurde, die – wie Medien berichteten – Sozialmissbrauch durch Einwanderer im Inland abstellen konnte, stellt sich für uns die Frage, wie die von der ÖVP angekündigten Sachverhalte von einer “Taskforce” überprüft werden können, wenn sich die Kinder im Ausland befinden.

Wer soll überprüfen, ob es die Kinder im Ausland wirklich gibt?

Müsste die “Taskforce” nicht permanent in 31 Staaten unterwegs sein (davon überwiegend in Deutschland, Ungarn, Polen, Rumänien, etc.), um dort bei den Wohnadressen zu überprüfen, ob dort die gemeldeten Kinder auch leben?

Müsste die “Taskforce” nicht auch überprüfen, ob und welcher Elternteil erwerbstätig ist, oder einen Rentenanspruch hat?

Grundsätzlich sind die Finanzämter für die Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe zuständig. Laut einem Rechnungshofbericht dauert die Überprüfung eines Anspruchs, wenn das Kind im Ausland lebt, 111 Kalendertage. Das Finanzamt zahlt grundsätzlich nicht, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es Kinder gibt.

Sind Ihnen als ehemalige, zuständige Ministerin Fälle bekannt, bei denen sich herausgestellt hat, dass Familienbeihilfe ins Ausland bezahlt wurde, für Kinder, die nie existierten?

Vertritt die ÖVP die Ansicht, dass die zuständigen Finanzbeamten schlecht arbeiten und ungeprüft Familienbeihilfe ins Ausland überweisen?

Glauben Sie, dass die zuständigen Mitgliedstaaten an Österreich falsche Informationen schicken, etwa über fiktive Kinder, bzw. haben sie als ehemalige zuständige Ministerin Kenntnis erlangt und entsprechende Beweise?

Denken Sie nicht, dass die Überprüfung der Existenz von Kindern im Ausland durch eine österreichische “Taskforce” einen ungeheuren Verwaltungsaufwand schafft, der teurer sein könnte, als die Summe, die Österreich an Familienbeihilfe ins Ausland überweist?

Immerhin müssen Personal, Reisekosten und eventuell auch Kosten für Dolmetscher finanziert werden.

Laut einem Rechnungshofbericht gingen im Zeitraum 2012 bis 2016 die in den Finanzämtern eingesetzten Personalkapazitäten für die entsprechende Überprüfung von Familienleistungen um sechs Prozent zurück, womit es zu Arbeitsrückständen kam. Letztendlich gab es einen Erlass, der eine Verringerung der Kontrollintensität in Bereichen vorsah, die das Bundesministerium für Finanzen als „weniger risikogeneigt“ einschätzte.

Die ÖVP war überwiegend mit Finanzministern aus ihrer Partei zuständig.

Denken Sie nicht, dass die ÖVP hier die volle Verantwortung trägt und mit Ihrer Forderungen nach einer “Taskforce” wie ein Brandstifter agiert, der nach der Feuerwehr ruft?

Der Rechnungshof hat zwar Missstände aufgedeckt. Allerdings geht es dabei beispielsweise darum, dass etwa Österreich die volle Familienbeihilfe bezahlt hat, obwohl es aufgrund der Erwerbstätigkeit beider Eltern nur eine Differenzzahlung hätte überweisen müssen.

Wir ersuchen um Beantwortung der Fragen bis Mittwoch, den 18. September 2019, 13.00 Uhr.

Der Form halber schicken wir die Anfrage auch an ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie die Presseabteilung der ÖVP.

Fragen, von denen man ausgehen kann, dass die regierungserfahrene ÖVP diese auch beantworten kann. Die ÖVP kam diesem Ersuchen aber nicht nach. Vielleicht muss die Anfrage erst von „normalen Medien“ gestellt werden, damit die ÖVP sich genötigt sieht, einen Finger zu rühren? Oder lautet die Strategie der Schwarzen gegenüber unzensuriert.at: Schweigen ist Gold?

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