Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen Georgier versuchten Mord vor: Er habe seinem 32-jährigen Mithäftling aus Tschetschenien in der Strafanstalt Graz-Karlau im Schlaf eine 21 Zentimeter lange Klinge in den Bauch gerammt – und zwar so heftig, dass sich das Brotmesser verbog. Die Ersthelfer konnten sein Leben retten, der Mann musste einen Monat lang ins Krankenhaus.
Bei der Einvernahme gleich nach der Tat hatte der Angeklagte zunächst noch zugegeben, das Opfer gestochen zu haben – töten habe er es allerdings nicht wollen. Vor der Richterin revidierte er seine Aussage: Die beiden seien ins Streiten gekommen, daraufhin sei das Opfer gestürzt und auf das Brotmesser am Boden gefallen.
Bereits fünfmal vorher straffällig – viermal davon in Haft
Es ist nicht das erste Mal, dass der 33-Jährige in Haft auffällig war. Fünfmal wurde er seit 2013 verurteilt, viermal davon, während er in Haft war. Das Opfer sprach von einer “schlechten Stimmung” in der Karlau-Zelle. „Ich wollte meine Ruhe haben“, sagt der 32-Jährige, der auch um Verlegung angesucht haben soll. Zur Nacht der Tat konnte er nicht viel sagen: Er sei erst durch den Stich geweckt worden.
Illegale Mobiltelefone in der Zelle
Als Motiv vermutet der Staatsanwalt, dass das Opfer die Freundin des Angeklagten mit einem Video erpresst haben soll. Über eines der zwei Mobiltelefone, die die Insassen illegal in ihrer Zelle hatten, hielt der Georgier Kontakt mit ihr. Und dann wurde es interessant: Anwesend war nämlich nicht besagte Freundin, sondern seine Ehefrau aus Georgien. „Ich habe zwei Frauen“, sagte der Angeklagte nüchtern. Wie das halt in Österreich so üblich ist.
Ein Zeuge der Tat war ein weiterer Zellenbewohner. Als er vorgeführt wurde, versuchte der Angeklagte, ihm rasch die „aktuelle“ Version der Geschichte mitzuteilen: „Wir haben gestritten und sind auf den Boden gefallen.“ Das Urteil konnte er damit aber auch nicht verhindern – es ist aber noch nicht rechtskräftig. Quelle: krone.at