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20. April 2009 / 13:30 Uhr

Mehr als 5000 Pensionisten vor Einkommensverlust bewahrt

Wenn jemand nach einer Pensionserhöhung weniger aufs Konto bekommt als vorher, dann liegt das entweder an der Schönfärberei der Bundesregierung oder es ist tatsächlich etwas faul an der Sache. Wie geschildert erging es einem Pensionisten, der zu seiner Erwerbspension zusätzlich noch eine Witwerpension bekommt. Mit der vorgezogenen Pensionserhöhung per 1. November 2008 bekam er zwar brutto 45 Euro mehr, dafür wurde ihm gleichzeitig die Witwerpension um 56 Euro reduziert. In Summe also ein Verlust von 11 Euro monatlich. Dabei sei noch angemerkt, dass es sich beileibe um keinen Luxus-Pensionisten handelt. Insgesamt landen 1033,45 Euro netto monatlich auf dem Pensionskonto des Witwers – und das nach mehr als 50 Jahren Berufstätigkeit.

Mit einer parlamentarischen Anfrage habe ich daher versucht, der Sache auf den Grund zu gehen. Des Rätsels Lösung lag in der Vorziehung der Pensionserhöhung auf November, zumal offenbar vergessen wurde, gleichzeitig auch wesentliche Rahmenbedingungen beim Bezug der Witwer- und Witwenpensionen anzupassen. Die Höhe einer Hinterbliebenenpension richtet sich nämlich nach dem Gesamteinkommen des Beziehers und kann zwischen 0 und 60 Prozent der Pension des Verstorbenen betragen. Für Bezieher kleiner Einkommen gibt es allerdings einen sogenannten Schutzbetrag. Wird dieser Betrag im Gesamteinkommen nicht überschritten, so stehen dem Pensionisten in jedem Fall 60% als Hinterbliebenenpension zu.

Korrekterweise hätte der Schutzbetrag gleichzeitig mit der Pensionserhöhung auch erhöht werden müssen. Weil das aber nicht passiert ist, wurde – wie ich aus der Anfragebeantwortung erfuhr – bei etwa 5200 Menschen der Schutzbetrag-Mechanismus ausgelöst und die Witwer- bzw- Witwenpension wurde – wie beschrieben – stärker gekürzt als die Erwerbspension erhöht wurde.

Offenbar ist den Regierungsparteien durch meine Anfrage ihr Fehler bewusst geworden, und immerhin haben sie dann auch schnell reagiert. Auf Antrag von SPÖ und ÖVP wurde nun auch der Schutzbetrag rückwirkend mit 1. November 2008 erhöht, sodass die Kürzung der Hinterbliebenenrente für die betroffenen 5200 Pensionisten wegfällt und auch sie sich über eine echte Pensionserhöhung freuen können. Für den Staat fallen die Zusatzkosten dafür kaum ins Gewicht. Es geht um ca. € 540.000. Schon deshalb gehe ich davon aus, dass bei SPÖ und ÖVP keine böse Absicht dahinter war, denn im Vergleich zu den Banken-Milliarden ist das wahrlich ein Klacks.

Ich bin immer wieder dankbar, wenn mich Menschen auf solche Ungerechtigkeiten aufmerksam machen. Die Qualität der Gesetze wird leider immer schlechter, hat in den letzten Jahren auch der Verfassungsgerichtshof oft kritisiert. Schlampereien sind an der Tagesordnung, und umso bedauerlicher sind sie, wenn davon Bürger betroffen sind, die ohnehin jeden Euro dreimal umdrehen müssen, um im wohlverdienten Ruhestand halbwegs über die Runden zu kommen. Ich sehe das auch als eine wesentliche Aufgabe der FPÖ als kontrollierende Opposition im Parlament: Den Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen.

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