CDU und FDP haben sich in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen auf die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes für Zwangsheirat geeinigt. Den Plänen zufolge soll das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bist zehn Jahren vorsehen.
Derzeit gibt es in Deutschland keine bundesweiten Statistiken, wie viele junge Frauen und Männer von Zwangsheirat betroffen sind. Laut Auskunft von Beratungsstellen in der Bundeshauptstadt Berlin, sollen dort alleine im Jahr 2007 fast 400 Beratungen durchgeführt worden sein, in denen Mädchen über Zwangsverheiratungen berichteten.
Eine Zwangsverheiratung liegt dann vor, wenn zumindest einer der Partner durch Gewalt oder Androhung von Gewalt zum Eingehen einer formellen oder auch informellen (zeremoniellen) Ehe gezwungen wird. Dabei verstößt die Eheschließung gegen Artikel 16 der Menschenrechte. Dieser sieht vor, dass eine Ehe nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden darf.
Seit Februar 2005 gilt in Deutschland die Zwangsheirat als besonders schwerer Fall der Nötigung und wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft. Nach wie vor herrscht jedoch das Problem, dass sich die Betroffenen scheuen, ihre Familienmitglieder anzuzeigen. Dies soll mit der Gesetzesnovelle der Koalitionsparteien nun vereinfacht werden.
In Österreich wurde mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2006 die Nötigung zur Ehe zum Offizialdelikt erklärt. Seitdem können auch Dritte – ohne Zustimmung der Betroffenen – rechtlich gegen Zwangsehen vorgehen.