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26. Mai 2011 / 10:49 Uhr

Pflegebedürftigkeit als Grund für Asylansuchen?

PflegeWeltweit gesehen ist das österreichische Gesundheits- und Pflegesystem bei allen Mängeln im Spitzenfeld. Ob es auch ein Anreiz für Fremde sein könnte, in Österreich um Asyl anzusuchen, um sich hier pflegen zu lassen, wollten jetzt die drei freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Herbert Kickl, Norbert Hofer und Harald Vilimsky von Sozialminister Rudolf Hundstorfer wissen.

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Ist Pflegebedürftigkeit ein Grund für Asyl?
Foto: rosmary / flickr

Die "Sonderunterbringung für pflegebedürftige Personen", wie es im Juristendeutsch heißt, ist in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder geregelt. Als Kostenhöchstsatz sind dafür 2480 Euro monatlich angesetzt, wobei hier Steuern und Abgaben enthalten sind. Für Österreicher sind wesentlich geringere Sätze beim Pflegegeld veranschlagt, in der höchsten Pflegestufe (Stufe 7) werden 1655,80 Euro pro Monat ausbezahlt. In Stufe 7 werden Menschen eingeordnet, die einen monatlichen Pflegebedarf von 180 Stunden haben und deren zielgerichteter Einsatz von Armen und Beinen nicht mehr möglich ist.

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Angesichts der hohen finanziellen Leistungen für pflegebedürftige Asylwerber scheint es durchaus möglich, dass dies ein besonderer Anreiz sein könnte, in Österreich um Asyl anzusuchen. Ein fixer Satz wie in Österreich ist beispielsweise im deutschen Asylbewerberleistungsgesetz nicht enthalten. Minister Hundstorfer blieb eine konkrete Antwort allerdings schuldig, indem er sich für nicht zuständig erklärte.


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