Vor zwei Monaten konfrontierte die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit insgesamt 28 parlamentarischen Anfragen zum Thema Islamismus und Extremismus. Die Antwort der schwarzen Innenministerin kam nun in ungewöhnlicher Form zurück. Einerseits beantwortete sie alle 28 parlamentarischen Anfragen der freiheitlichen Abgeordneten in einer einzigen Antwort, andererseits blieb sie dabei eine ganze Reihe von Informationen schuldig. Dies versucht sie, mit „Verwaltungsökonomie“, „Polizeitaktik“ und „Amtsverschwiegenheit“ zu rechtfertigen.
Islamistische Koranverteilung wird toleriert
Kein Problem hat die schwarze Innenministerin mit der Koran-Verteilung durch fanatische Islamisten. Mikl-Leitner dazu:
Der Koran wird von den Anhängern des Islam als heilige Schrift bezeichnet und stellt als solche für Muslime ein zentrales Element der islamischen Glaubenslehre dar. Die unentgeltliche Verteilung dieser, der Ausübung der Religion des Islam dienenden Schrift an einen größeren, interessierten Personenkreis begründet für sich allein in Österreich mangels entsprechender Strafrechtsrelevanz keine Handhabe für ein Tätigwerden der Sicherheitsbehörden.
Trotz Islamismusgefahr gibt sich die Innenministerin gelassen:
Für die generelle Überprüfung oder Überwachung religiöser Vereine oder Organisationen durch die Sicherheitsbehörden besteht keine Rechtsgrundlage. Nur bei entsprechender Verdachtslage wegen eines strafbaren Verhaltens werden die Sicherheitsbehörden im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes bzw. der Strafprozessordnung tätig.
Antisemitismus bei Islamisten wird nicht erfasst
Obwohl islamistisch motivierte antisemitische Ausschreitungen zunehmen, wird eine Auswertung hinsichtlich der Herkunft der Täter bzw. deren religiösen Einstellungen im Rahmen der Statistik nicht durchgeführt. In Mikl-Leitners Stellungnahme heißt es:
Allenfalls begangene „islamistisch motivierte antisemitische“ Tathandlungen, wie in der Anfrage genannt, werden in der Rubrik „antisemitische Motivlage“ subsumiert. Aufgrund der Sachverhalte konnte von diesen in einem Fall eine „islamistisch motivierte antisemitische“ Tathandlung abgeleitet werden. Demnach wurde im Jahre 2011 eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen unbekannte Täter wegen verhetzerischer Äußerungen auf „facebook“ und im Internet erstattet.