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6. September 2013 / 10:54 Uhr

Gericht genehmigt radikale Salafisten-Veranstaltung

Ursprünglich hatte die rot-grün dominierte Stadtverwaltung von Frankfurt am Main eine Veranstaltung des radikalen Salafisten Pierre Vogel wegen Verfassungsfeindlichkeit für Samstag, den 7. September 2013, untersagt. Das Hessische Verwaltungsgericht hat den Frankfurter Stadtvätern jetzt aber einen juristischen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Verwaltungsrichter aus Kassel sahen keinen ausreichenden Grund für ein Veranstaltungsverbot gegen die Salafisten und den von ihnen veranstalteten “Islamistischen Friedenskongress”. Laut Urteil des Gerichtshofs gebe es “keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte” auf Straftaten oder zu erwartende gewaltätige Ausschreitungen.

Nun ist wieder einmal die hessische Polizei am Zug, um für Recht und Ordnung am Veranstaltungsort, dem Roßmarkt in der Frankfurter Innenstadt zu sorgen. Bei der für den Zeitraum von 14 Uhr bis 22 Uhr genehmigten Veranstaltung erwarten die Sicherheitsbehörden bis zu 2.000 radikale Islamisten.

Grüne Integrationsdezernentin beschwichtigt


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Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht rudert die rot-grüne Stadtverwaltung nun zurück. So gesteht die Grüne Frankfurter Integrationsdezernentin Nargess Eskandari-Grünberg zwar zu, dass “der Salafismus eine extremistische Ideologie ist”, um diesen zu bekämpfen gibt sie sich jedoch beschwichtigend. Sie glaubt, dass die Jugendlichen eine reale Aussicht auf Erfolg haben müssen. “Wir müssen ihnen zeigen, dass unsere demokratischen Werte besser sind als extremistische Ideologien”, wird sie im Nachrichtenmagazin Focus zitiert. Der zuständige CDU-Innenminister Boris Rhein hingegen vertraut auf den Einsatz seiner Polizei.

Verbotsversuch kurz vor Bundestagswahl

Seit Jahren durften radikale Islamisten wie der Salafist Pierre Vogel von den Behörden unbehelligt ihre “Missionierungstouren” quer durch Deutschland veranstalten. Aktuell, zwei Wochen vor den deutschen Bundestagswahlen, hat das politische System nun wegen Vogel und Co. kalte Füße bekommen. Die politisch mehrheitlich rot-grün dominierte Stadt Frankfurt hatte auf Verwaltungsebene die von Vogel und seinen Mitstreitern angemeldete Großkundgebung untersagt. Begründung der zuständigen Verwaltungsbehörden: Die Veranstaltung sei verfassungsfeindlich und störe die öffentliche Ordnung. Vogel klagte dagegen und bekam Recht.


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